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Stärkung des Ehrenamtes und Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge bleiben von zentraler Bedeutung für unser Land!
1. Februar 2013
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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP zwei wichtige Gesetzesvorhaben zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und zur Stärkung des Ehrenamtes beschlossen.

Ein Grundsatz im Gemeinnützigkeitsrecht ist, dass die begünstigten Organisationen das ihnen zur Verfügung stehende Geld innerhalb einer bestimmten Zeit für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwenden müssen. Vor allem kleinere Vereine können durch diese Frist aber in Zeitdruck bei der Entscheidung über die Verwendung der Mittel kommen. So mussten bisher auch einmalige größere Zuwendungen durch Erbschaft, Schenkung oder Spende innerhalb der geltenden Frist verbraucht werden. Wenn kurzfristig keine größeren Förderprojekte zur Verfügung stehen, ist die Verwendungsentscheidung allerdings schwierig. Aus diesem Grund wird die Verwendungsfrist um ein zusätzliches Jahr ausgedehnt. Das schafft größere Flexibilität für alle gemeinnützigen Organisationen.

Auch ein weiteres Problem, das die mildtätigen Organisationen betrifft, wird gelöst. Mildtätige Einrichtungen sind nu steuerrechtlich gehalten, umfangreiche Nachweise zur wirtschaftlichen Situation der Personen vorzulegen, die sie unterstützen. Das ist sowohl für die Einrichtung, als auch für die Unterstützten mit hohem Zeitaufwand verbunden und in vielen Fällen Offensichtlich eigentlich gar nicht erforderlich. Deshalb kann die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit bei Empfängern von Sozialleistungen jetzt durch einen aktuellen Leistungsbescheid oder eine Bestätigung der Behörde nachgewiesen werden. Handelt es sich um eine Einrichtung, die auf Grund ihrer speziellen Leistungen, wie zum Beispiel ein Obdachlosenverein, nur Hilfe an Personen erbringt, an deren Hilfebedürftigkeit gar kein Zweifel besteht, so soll sich diese Einrichtung in Zukunft von der Nachweispflicht ganz befreien lassen können.

Eine wichtige Verbesserung ist das neue Verfahren mit dem überprüft wird, ob die Satzung einer Organisation den steuerlichen Vorschriften entspricht. Hat das Finanzamt einmal festgestellt, dass die Satzung einer Organisation – zum Beispiel eines Musikvereins – mit den steuerlichen Vorschriften übereinstimmt, dann ist die Verwaltung an diese Entscheidung gebunden – solange sich die Vorschriften oder die Satzung nicht ändern. Hat das Finanzamt eine solche Bestätigung ausgestellt, kann die Organisation Spendenbescheinigungen ausstellen. Steuerbescheide, die die Gemeinnützigkeit bestätigen, dürfen fünf Jahre, und die Bestätigung über die ordnungsgemäße Satzung darf drei Jahre alt sein.

Ein Problem, das vor allem die Neuschaffung von Stiftungslehrstühlen behinderte war, dass eine steuerbegünstigte Organisation eine andere steuerbegünstigte Organisation nicht mit Vermögen ausstatten durfte. Um Neugründungen zu erleichtern wird es gemeinnützigen Organisationen nun gestattet, einen Teil ihrer Mittel auf eine andere steuerbegünstigte Organisation oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu übertragen. Die Erträge aus diesen Mitteln können dann für den gleichen gemeinnützigen Zweck verwandt werden, den auch die gebende Organisation verfolgt.

Gemeinnützige Organisationen müssen die zur Verfügung stehenden Mittel zur Erfüllung ihrer Zwecke verwenden. Besonders wichtig ist es, Mittel für die Wiederbeschaffung eines Gebrauchsgegenstands zurücklegen zu können. Dies war in der Verwaltungspraxis meistens anerkannt, erst jetzt wird es aber rechtlich abgesichert.

Auch bei steuerlichen Abziehbarkeit von Spenden gibt es Änderungen. Spendet ein Ehepaar, das zusammenveranlagt wird, in das Vermögen einer Stiftung, dann steht ihnen der doppelte Höchstbetrag zu, ohne nachzuweisen, dass formal beide gespendet haben.

Steuerbegünstigte Organisationen könnten ihre wichtigen Aufgaben nicht erfüllen, wenn nicht viele Freiwillige ihre Freizeit opfern und sich in den Dienst der Organisation stellen würden. Um zu zeigen, wie wichtig und bedeutsam dieses Engagement ist, haben wir uns dazu entschlossen, sowohl die Übungsleiter- als auch die Ehrenamtspauschale anzuheben.

Zukünftig werden 2.400 Euro statt 2.100 Euro bei der Übungsleiterpauschale steuerfrei sein. Die Ehrenamtspauschale, wird von 500 Euro auf 720 Euro angehoben. Dies ist ein deutliches gesellschaftliches Signal dafür, wie wichtig das Engagement dieser Menschen ist.

Die Bundesregierung will, dass sich diese steuerpolitische Weichenstellung auch auf die steuerliche Behandlung der übrigen Aufwandsentschädigungen für das Ehrenamt auswirken. So erhalten z. B. die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren für ihren Einsatz am Gemeinwesen eine Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen. Wir werden uns daher darum kümmern, dass die Erhöhung der Übungsleiterpauschale auch zu Vereinfachungen in diesem Bereich führt.

Die Bundesregierung hat hierbei auch das Engagement der vielen freiwilligen Feuerwehrleute im Blick und wird sie einbeziehen.

Ein Problem, das viele ehrenamtlich Tätige schon lange besonders beschäftigt, ist die Frage der Haftung. Auch hier wird es in Zukunft Änderungen geben. Bisher konnte man schon in Haftung genommen werden konnte, wenn versehentlich Geld für zweckwidrige Dinge ausgegeben wurde. Zum Beispiel, wenn Spendengelder versehentlich dazu benutzt werden, neue Gläser für die Gaststätte des Vereins zu kaufen. In Zukunft wird nur haften, wer absichtlich oder grob fahrlässig Geld zweckwidrig verwendet. Auch im Zivilrecht werden die Haftungsregeln für Vereinsmitglieder erleichtert.

Ebenfalls wurde in dieser Woche mit den Stimmen von CDU,CSU und FDP im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Grundlegender Baustein des Gesetzes ist der Verbraucherschutz. Die Bundesregierung will, um die verschiedenen Altersvorsorgeprodukte übersichtlich und vergleichbar zu machen, ein einheitliches, klar strukturiertes Produktinformationsblatt einführen. Es soll alle wesentlichen Informationen wie etwa Leistungen, Garantien und Kosten enthalten. Dadurch wird der Wettbewerb unter den Anbietern verstärkt, vor allem aber der Vergleich der Produkte für die Verbraucher erleichtert. Die bisher zu hohen Vermittlerkosten werden dadurch sinken. Hinzu kommen konkrete Bestimmungen zur Deckelung der Kosten beim Wechsel des Anbieters. Ein zweijähriges Rücktrittsrecht bei fehlerhafter Information im Produktinformationsblatt bedeutet zudem eine gravierende Verbesserung der Verbraucherrechte.

Bei der Basisversorgung im Alter („Rürup-Rente“) soll das steuerliche Abzugsvolumen von 20.000 Euro auf 24.000 Euro erhöht werden. Gleichzeitig sollen Aufwendungen zur Absicherung der Berufsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit künftig besser steuerlich geltend gemacht werden können.

Auch die Altersvorsorge in Form von selbst genutztem Wohneigentum will die Bundesregierung stärken. Die Entnahme von gefördertem Altersvorsorgekapital – mindestens 3.000 Euro – zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums soll künftig jederzeit möglich sein. Der altersgerechte Umbau von Wohnungen – ein wesentliches Anliegen der älteren Generation – wird hingegen in die Eigenheimrente einbezogen.

Seit zehn Jahren gibt es die staatliche Förderung zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Zuletzt hatte es immer wieder Kritik an dem 2002 von Rot-Grün eingeführten Regelwerk gegeben. Es war an der Zeit, die steuerlichen Regelungen zu überarbeiten.

Insgesamt leistet die Bundesregierung mit diesem Gesetz wesentliche Schritte dahin, die private Altersvorsorge einfacher, kostengünstiger, effizienter und damit auch attraktiver für die Sparer zu machen. Der Bundesrat muss sich jetzt konstruktiv verhalten, damit diese Vorteile endlich beim Verbraucher ankommen.

Neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung als zentralem Pfeiler der Alterssicherung gewinnt die kapitalgedeckte betriebliche und die private Altersvorsorge gerade auch wegen des demografischen Wandels zusehends an Bedeutung. Um die Bereitschaft zu individueller Vorsorge und deren Attraktivität zu steigern, fördert der Staat bereits ein entsprechendes Vorsorgeengagement. Zehn Jahre nach der Einführung der Riester-Rente und sieben Jahre nach Einführung der Basisrente zeigte sich aber Anpassungsbedarf insbesondere in Hinblick auf den Verbraucherschutz, dem die Bundesregierung nun mit dem Gesetz zur Stärkung der privaten Altersvorsorge Rechnung trägt.

Die Stärkung des Ehrenamtes und eine Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge bleiben von zentraler Bedeutung für unser Land. Die Bundesregierung wird daher die steuerlichen Rahmenbedingungen zur Förderung der privaten Altersvorsorge auch weiterhin fest im Blick behalten und weiterhin die Ehrenamtlichen und Solidargemeinschaften in unserem Land stärken und sie ermutigen, sich auf das wesentliche zu konzentrieren: ihr unschätzbares bürgerschaftliches Engagement ohne das unser Land um vieles ärmer wäre!

Zum Videopodcast von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.

Zum beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz – GemEntBG) gelangen Sie hier.

Zum beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) gelangen Sie hier.

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