Allgemein Für Deutschland
Statement von Finanzstaatssekretär Koschyk zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern
5. März 2013
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Auf Anfrage des Nordbayerischen Kuriers erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, seine Haltung zu einer vollständigen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern.

Finanzstaatssekretär Koschyk wörtlich: „Ich respektiere die Entscheidung von Menschen voll und ganz, die ihren Lebensentwurf in anderen Formen der Partnerschaft als der Ehe verwirklichen möchten. Auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen werden grundlegende Werte unserer Gesellschaft gelebt. Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zusammenleben möchten, haben einen Anspruch auf Respekt und Toleranz und dürfen keinesfalls diskriminiert werden. Allerdings ist nach meiner Überzeugung dem Bedürfnis gleichgeschlechtlicher Lebenspartner nach Anerkennung und rechtlicher Absicherung mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz bereits umfassend Rechnung getragen worden. Der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes sollte auch weiterhin gewahrt bleiben. Persönlich lehne ich eine Ausweitung des Ehegatten-Splittings auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sowie das Recht auf Volladoption ab. Etwaige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes in Richtung steuerrechtliche Gleichstellung müssten vom Gesetzgeber aber umgesetzt werden. Vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sollte nach meiner persönlichen Meinung der Gesetzgeber nicht tätig werden.“

Zur Berichterstattung im Nordbayerischen Kurier gelangen Sie hier.

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