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Trennbankengesetz und neue Strafrechtsregelungen im Finanzsektor tragen zur Stabilisierung der Finanzmärkte bei!
8. Februar 2013
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Die Bundesregierung hat in dieser Woche mit dem von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen weitere wichtige Bausteine des neuen Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte beschlossen.

Das Gesetz umfasst drei Regelungsbereiche: zum Ersten eine vereinfachte Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Finanzgruppen. Die Kreditinstitute müssen rechtzeitig Pläne aufstellen, wie ihre eigene Sanierung und Abwicklung im Fall eines Falles vonstattengehen kann. Zum Zweiten wird die Abtrennung von risikoreicheren Bereichen vom Einlagengeschäft vorgeschrieben. Als Drittes führt das Gesetz klare Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleitungen von Banken und Versicherungen ein, wenn diese gegen ihre Pflichten verstoßen.

Das Gesetz schafft Regelungen zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen, um frühzeitig und präventiv Maßnahmen für in Schieflage geratene systemrelevante Banken ergreifen zu können. Die betroffenen Institute müssen Sanierungspläne vorlegen, damit im Zweifelsfall die Aufsichtsbehörden schneller handeln können und Abwicklungshindernisse vermieden werden. Die Aufsicht kann daher verlangen, dass Abwicklungshindernisse bereits im Vorfeld ausgeräumt werden.

Für die Zukunft soll verhindert werden, dass die Kosten einer kollabierenden Bank beim Steuerzahler verbleiben. Deutschland ist damit neben Frankreich unter den ersten EU-Ländern, die eine gesetzliche Regelung für diese als „Bankentestamente“ bezeichneten Planungen in Angriff nehmen. Die Bundesregierung nimmt mit dem Gesetz erneut eine Vorreiterrolle in Europa ein und geht, wie auch in den Bereichen Hochfrequenzhandel, Leerverkäufe und Honorarberatung, mit der Regulierung in Europa mit gutem Beispiel voran.

Des Weiteren wird mit dem Gesetz die Abschirmung von Risiken aus spekulativen Geschäften vom Kundengeschäft verbessert. Dies kommt den Kunden und letztendlich den Steuerzahlern zugute. Der Gesetzentwurf folgt dabei weitgehend den Erkenntnissen und Empfehlungen des europäischen Liikanen-Expertenberichts und setzt die Vereinbarung mit Frankreich um, in Europa auch beim Aufbau eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voranzugehen. Die Abschirmung riskanter Geschäfte vom Kundengeschäft stärkt die Solvenz der Institute und trägt zur Stabilisierung der Finanzmärkte bei. Kredite an und Garantien zugunsten von Hedgefonds und vergleichbaren Unternehmen mit hohem Fremdkapitaleinsatz dürfen von einer Finanzgruppe oberhalb festgelegter Schwellenwerte nur noch durch die das Eigengeschäft betreibende selbstständige Gesellschaft vergeben werden.

Zudem wird mit dem Gesetzesentwurf die Möglichkeit strafrechtlicher Maßnahmen bei groben Pflichtverletzungen, die zu einer Schieflage einer Bank oder Versicherung insgesamt führen können, deutlich verschärft. Der Gesetzentwurf gibt den Geschäftsleitern von Banken und Versicherungen auf Grundlage bestehender Vorgaben konkrete Pflichten für das Risikomanagement auf. Die Verletzung wesentlicher Risikomanagementpflichten wird unter Strafe mit bis zu fünf Jahren Gefängnis gestellt, wenn in der Folge das Kreditinstitut in seinem Bestand oder bei Versicherungen die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge gefährdet ist. Diese Regelungen sanktionieren Missmanagement und tragen zur Vermeidung künftiger Unternehmenskrisen und deren negativen Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft bei.

Deutschland nimmt mit dem Gesetzesentwurf erneut eine Vorreiterrolle in Europa ein: Mit dem Gesetzesentwurf geht die Bundesregierung die Probleme der mangelnden Krisenfestigkeit des Finanzsystems und der mangelnden Verantwortlichkeit der Banken und der Banker erneut frontal an und verfolgt weiter konsequent ihr Ziel, dem Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte weitere wichtige Bausteine hinzufügen. Die Bundesregierung wird auch weiterhin an ihrem Ziel festhalten: Kein Finanzmarkt, kein Finanzakteur und kein Finanzprodukt darf unbeaufsichtigt bleiben. Schritt für Schritt gilt es auch weiterhin, einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte in Deutschland und Europa zu schaffen!

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Fotograf: Joerg Koch
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