Den Beginn des neuen Schuljahres nimmt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, zum Anlass, darauf hinzuweisen, wann die Abgabe von Speisen und Getränken in einer Schule umsatzsteuerfrei ist oder nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Es ist der Bundesregierung ein Anliegen, dass Kinder nicht nur gute Lernbedingungen vorfinden, sondern dass sie auch in der Schule mit hochwertigem und gleichwohl günstigem Essen versorgt werden können.
Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Bundesministerium der Finanzen.
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