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Unionsgeführte Bundesregierung ist und bleibt der Anwalt unseres Mittelstandes!
9. August 2013
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Im Juli ist zum dritten Mal in Folge die Stimmung bei kleinen und mittleren Unternehmen gestiegen. Das ist das Ergebnis des aktuellen KfW-ifo-Mittelstandsbarometers. Das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer stieg im Juli um 0,3 Zähler auf 12,0 Punkte. Sowohl die Bewertung der Geschäftslage als auch die Erwartungen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung haben sich im Vergleich zum Vormonat verbessert. Die anhaltend positive Entwicklung des Geschäftsklimas im Mittelstand deutet auf eine Belebung der deutschen Konjunktur im weiteren Jahresverlauf hin, so die Experten der KfW Bankengruppe.

Es zeigt sich, dass der Mittelstand von den guten Rahmenbedingungen profitiert hat, die die christlich-liberale Bundesregierung seit 2009 konsequent ausgebaut hat. Deutschland ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Bei der Standortqualität liegt Deutschland unter 45 Ländern auf einem sehr guten fünften Platz. Unter den europäischen Volkswirtschaften erreicht Deutschland Platz eins. Und im Mittelstandsbarometer 2012 bewerten 87 Prozent der Befragten die Standortpolitik positiv. Zum Vergleich: Im Jahr 2005 – als SPD und Grüne noch regierten – beurteilten 90 Prozent aller Befragten die Politik für den Standort Deutschland negativ.

Eine wichtige mittelstandsrelevante Maßnahme war zum Beginn der Legislaturperiode das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, mit dem die Bunderegierung zum 1. Januar 2010 die Wirtschaft und die Bürger um jährlich 8,5 Milliarden Euro entlastet hat. Dies führte zu einer Stärkung der Kaufkraft und zu einer höheren Investitionsbereitschaft. Der Binnenkonsum der Bürgerinnen und Bürger zeigte sich dann als verlässliche Basis für die rasche wirtschaftliche Erholung. Für Unternehmen wurden im Unternehmenssteuerrecht Regelungen geändert, die sich in der Krise als besonders wachstumshemmend erwiesen hatten. Besonders hervorzuheben sind hier die Verbesserungen bei der Nutzung von Verlusten bei Unternehmensbeteiligungen, die spürbare Entschärfung der Zinsschrankenregelung und die Abmilderung der krisenverschärfenden Besteuerung von gewinnunabhängigen Elementen bei der Gewerbesteuer. Zudem gab es erbschaftsteuerliche Erleichterungen bei der Betriebsnachfolge und zwar rückwirkend zum 1.1.2009. Zu den weiteren Maßnahmen gehörte auch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen in Hotel- und Gastronomie von 19 auf 7 Prozent. Ziel der Maßnahme war eine überfällige europäische Angleichung und ein finanzieller Freiraum zur Schaffung von neuen Stellen, aber auch von Umbauten und Renovierungen, von denen das örtliche Handwerk auch in unserer Region nachhaltig profitierte.

Die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung wurde zudem dauerhaft auf 500.000 Euro angehoben. Viele kleine Betriebe auch in unserer Region müssen jetzt die Umsatzsteuer erst dann abführen, wenn der Umsatz tatsächlich getätigt ist. Das Unternehmenssteuervereinfachungsgesetz führte hingegen u.a. zu deutlichen Vereinfachungen beim steuerlichen Reisekostenrecht. Dies entlastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von unnötigem Papierkram und damit von Bürokratiekosten in Höhe von 35 Millionen Euro jährlich. Zudem wurde der Verlustrücktrag von 511.500 Euro auf 1 Million Euro erhöht.

Ebenfalls hat die Bundesregierung die steuerlichen Fördermöglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung erweitert und Bilanzrechtsvorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften vereinfacht.

Das Jahressteuergesetz 2013 beinhaltete ursprünglich eine Verkürzung der steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und Belege. Dies hätte zu einer Entlastung der Wirtschaft um 2,5 Milliarden Euro jährlich geführt. Im Bundesrat scheiterte der mittelstandsfreundliche Entwurf allerdings an einer rot-rot-grünen Blockade.

Die Bundesregierung wollte auch einen Abbau der kalten Progression. Mit ihrem Gesetzentwurf sollten die dadurch entstehenden Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 3 Milliarden Euro jährlich an die Arbeitnehmer zurückgegeben werden. Die rot-rot-grüne Mehrheit im Bundesrat machte alllerdings ihre Zustimmung von der Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent abhängig. Darauf haben sich Union und FDP aber zu Recht auch im Interesse unseres Mittelstandes nicht eingelassen.

Die mittelstandsfeindliche rot-rot-grüne Blokade beim Jahressteuergesetz und zum Abbau der kalten Progression im Bundesrat belegt: Nur eine unionsgeführten Bundesregierung vertritt die Intressen des Mittelstandes als Rückgrad der deutschen und auch unserer oberfränkischen Wirtschaft!

Neben genannten steuerpolitischen Maßnahmen hat die Bundesregierung den Mittelstand auch durch eine Senkung der Lohnnebenkosten entlastet. So wurde der Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 auf 18,9 Prozent gesenkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurden dadurch jeweils um rund 4,5 Milliarden Euro jährlich entlastet. Die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags von 6,5 Prozent in 2006 auf 3 Prozent seit 2011 brachte hingegen eine jährliche Entlastung, die inzwischen fast 25 Milliarden Euro beträgt.

Gleichzeitig hatte sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, 25 Prozent der bestehenden Bürokratiekosten zu reduzieren. Dieses Ziel wurde erreicht. Jedes Jahr sparen unsere Unternehmen 12 Milliarden Euro, die sie im Jahr 2006 noch für unnötige Bürokratie bezahlen mussten.

Mit 2,9 Prozent des BIP ist zudem noch nie so viel in Forschung und Innovation investiert worden wie heute. Die Ausgaben der Bundesregierung für Forschung und Entwicklung sind mit 13,7 Milliarden Euro auf ein neues Rekordniveau gestiegen. Davon profitiert auch in unserer Region der innovative Mittelstand.

All dies belegt: Die Bundesregierung ist und bleibt der Anwalt des Mittelstandes in Deutschland und auch in Oberfranken. Diese mittelstandsfreundliche Politik gilt es auch in der kommenden Legislaturperiode unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel fortzusetzen!

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