Zum Vortrag von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Koschyk gelangen sie hier.
In Berlin findet heute die Fachtagung „Staatskirchenrecht im Wandel“ des Kommissariats der deutschen Bischöfe statt. Anwesend war auch der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, der einen Vortrag zum Thema „Aktuelle Fragen der Kirchenfinanzierung“ hielt.
Im Rahmen der Fachtagung wurde auch der Stellvertreter des Leiters des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Heiner B. Lendermann, in den Ruhestand verabschiedet. Finanzstaatssekretär Koschyk würdigte dessen Engagement und betonte, dass Heiner B. Lendermann das Katholische Büro in Berlin maßgeblich mit aufgebaut und in den mehr als zehn Jahren in Berlin entscheidend mit dazu beigetragen hat, dem katholischen Anliegen eine sympathische Stimme zu geben und ihr innerhalb des manchmal etwas lauten politischen Betriebs auch das nötige Gehör zu verschaffen.
In seinem Vortrag zu aktuellen Fragen der Kirchenfinanzierung betonte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass die wirtschaftliche Basis der Kirchen gesichert bleiben muss. „Trotz der sogenannten „neuen Pluralität der Religionen“ sind die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland die wichtigsten Repräsentanten und Vermittler von Religion. Dies hat Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble anlässlich der 11. Konferenz des Trialogs der Kulturen sehr deutlich hervorgehoben. Wir erwarten von den Kirchen, dass sie bestimmte Aufgaben für das Gemeinwesen erfüllen. Ohne das Sicheinbringen des Einzelnen kommt kein Staat aus. Diakonie und Caritas, also die großen kirchlichen Sozialwerke, erbringen unschätzbare Dienste für unsere Gesellschaft, die wir nicht gering achten sollten. Nüchterne Beobachter konstatieren, dass dies vielleicht ein wichtiger Grund, wenn nicht der wichtigste für die Wertschätzung der Kirchen durch Staat und Politik ist. Die kirchliche Trägerschaft so vieler sozialer Institutionen – Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime, Beratungsstellen – und das hier weit verbreitete Ehrenamt entlasten den Staat in der Sozialfürsorge erheblich“, so Finanzstaatssekretär Koschyk.
Das Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – wird im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz in politischen Fragen tätig gegenüber den Organen des Bundes, den gemeinsamen Einrichtungen der Bundesländer, den Landesvertretungen beim Bund, den Parteien und den auf Bundesebene vertretenen gesellschaftlichen Kräften sowie im Zusammenhang damit auch gegenüber internationalen Stellen. Es ist eine Dienststelle der Deutschen Bischofskonferenz und des Verbandes der Diözesen Deutschlands.
Dem Kommissariat obliegen insbesondere die Beobachtung der gesamten Entwicklung des politischen und gesellschaftlichen Bereichs und der Gesetzgebungsvorhaben des Bundes, die sachkundige Begleitung der Vorbereitung von Gesetzen und politischen Entscheidungen einschließlich der Abgabe von Stellungnahmen sowie die Durchführung von Beschlüssen der Organe der Deutschen Bischofskonferenz.
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