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Wirtschaft und Zoll auf der „Nürnberger Zollplattform 2013“ / Das neue Außenwirtschaftsrecht – Chancen und Herausforderungen
3. Juli 2013
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Heute, am 3. Juli 2013, kamen über 100 Repräsentanten aus Wirtschaft und Zoll in Nürnberg zur diesjährigen und bereits zum 7. Mal stattfindenden „Nürnberger Zollplattform“ zusammen: Mit dabei waren Vertreter zahlreicher exportstarker Unternehmen aus dem Bezirk der Bundesfinanzdirektion Südost (Bayern, Thüringen und südwestliches Sachsen), der Industrie- und Handelskammern, verschiedener Wirtschaftsverbände, der Deutschen Bundesbank, der Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaft, des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie der Bundeszollverwaltung und des Bundesministeriums der Finanzen. Im Mittelpunkt des schon in den letzten Jahren in guter Tradition bewährten Gesprächsforums stand das Thema: „Das neue Außenwirtschaftsrecht – Chancen und Herausforderungen“.

„Dialog stärkt das gegenseitige Verständnis zum beiderseitigen Vorteil“

In seiner Begrüßung betonte der Präsident der Bundesfinanzdirektion Südost in Nürnberg, Jürgen Hartlich, den großen gegenseitigen Nutzen des steten Dialogs zwischen Wirtschaft und Zoll; und die Nürnberger Zollplattform bewirkt genau das: sich zusammen an einen Tisch zu setzen, Informationen und Erfahrungen auszutauschen und die von beiden Seiten auch teilweise unterschiedlichen Sichtweisen deutlich zu machen. Dies gilt ganz besonders bei der sensiblen Thematik des Außenwirtschaftsrechts, „einer komplexen Rechtsmaterie mit manchmal auch komplizierten Regelungen“, die die exportstarken deutschen Unternehmen besonders betrifft. „Bei Nichtbeachtung aus Unkenntnis drohen Unternehmen und Verantwortlichen im schlimmeren Fall schwerwiegende Konsequenzen“, so Präsident Hartlich. Und weiter: „Die Devise der Bundesfinanzdirektion war und ist: Fehler vermeiden statt Fehler beheben. Das funktioniert am besten, wenn man miteinander spricht, bevor etwas passiert“.

„Zoll und Wirtschaft – Partner im Außenwirtschaftsrecht“

Unter dieser Überschrift stand die Eröffnungsrede des Parlamentarischen Staatsekretärs beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordneten Hartmut Koschyk. Als für den Zoll politisch mitverantwortlichen Staatssekretär zeige sich ihm stets die Bedeutung einer gut funktionierenden Zollverwaltung für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit Unternehmen, Kammern und Verbänden. „Der Informationsaustausch fördert dabei auch die zielgerichteten Diskussionen auf nationaler und europäischer Ebene und stellt gleichzeitig sicher, dass der Zoll auch die berechtigten Interessen der deutschen Unternehmen wirksam vertreten kann“.

Die Partnerschaft zwischen Wirtschaft und Zoll gehört bei der Warenabfertigung „seit vielen Jahren zum Grundverständnis des deutschen Zolls“, so Finanzstaatssekretär Koschyk weiter. Nicht zuletzt, weil einer möglichst schnellen und sicheren Abwicklung der Ausfuhren für die exportstarke deutsche Wirtschaft eine „elementare Bedeutung“ zukommt.

Der Zoll in Deutschland fertigt jährlich über 100 Mio. Warensendungen ab. Die IT-Systeme des Zolls verarbeiten in Spitzenzeiten täglich bis zu einer Million Nachrichten. Diese Dimensionen können nur mit Hilfe von moderner Technik und Verfahrenserleichterungen für die Unternehmen bewältigt werden. So ist im Außenwirtschaftsbereich z. B. die elektronische Abschreibung von Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen möglich – und erspart damit „so manchen Weg zum Zollamt“.

Mit seinen Angeboten an die Wirtschaft kann der Zoll dem Bedürfnis der Unternehmen nach einer schnellen und effizienten Zollabwicklung entsprechen. Zugleich ist ihm eine risikoorientierte Überprüfung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs möglich – um einerseits seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und andererseits den Warenfluss so wenig wie nötig zu beeinträchtigen. Rund 90 Prozent aller Ausfuhrsendungen werden heute unter Inanspruchnahme von Verfahrenserleichterungen beim Zoll angemeldet.

Mit der Zeit- und Kostenersparnis, weil eben z. B. der Gang zum Zollamt meist entfällt, wurde allerdings zugleich „sehr viel Verantwortung in die Hände der Unternehmen gelegt“, denn die rechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden. Finanzstaatssekretär Koschyk appellierte deshalb an die Unternehmen, entsprechend geschultes und qualifiziertes Personal einzusetzen – im eigenen und beiderseitigen Interesse!

Zoll fördert die internationale Sicherheit

Zur Umsetzung der Sicherheitsarchitektur Europas hat der Zoll gemeinsam mit den europäischen Partnern ein Instrument der frühzeitigen Risikobeurteilung eingeführt: die Sicherheitsrisikoanalyse. In Deutschland sorgt seit August vergangenen Jahres eine 50 Beschäftigte starke Einheit des Zollkriminalamtes von Weiden in der Oberpfalz aus dafür, dass Waren noch bevor sie das Zollgebiet der Europäischen Union erreichen, rund um die Uhr noch umfassender als bisher auf mögliche Risiken analysiert werden. Unterstützt durch ein neu entwickeltes IT-System erfassen und überprüfen die Zöllnerinnen und Zöllner in Weiden rund eine Million Einfuhrsendungen pro Monat und leiten im Verdachtsfall schnell und effektiv die erforderlichen Maßnahmen ein. „Der Zoll kann so rechtzeitig gefährliche Lieferungen erkennen und stoppen, bevor sie Schaden anrichten können“, betonte Staatssekretär Koschyk.


Der Zoll überwacht dabei auch die Einhaltung von Handelsbeschränkungen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. So wird z. B. die Weitergabe von Teilen, die zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen dienen, verhindert. Der Zoll wird hier eingesetzt, um die Sicherheitsinteressen von Staat und Gesellschaft zu gewährleisten, damit das friedliche Zusammenleben der Völker nicht gestört und die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland nicht beschädigt werden.

Koschyk unterstrich weiter, dass es gerade für die Exportnation Deutschland „von besonderer Bedeutung ist, dass völkerrechtliche Vereinbarungen umgesetzt werden und damit ein freier Zugang für unsere Wirtschaft zum Weltmarkt gewährleistet ist“. Die deutsche Wirtschaft hat 2012 Waren mit einem Wert von 1,1 Billionen Euro exportiert, der Wert der Lieferungen außerhalb der EU, die vom Zoll zu behandeln sind, stieg dabei um rund neun Prozent auf 430 Mrd.!

Diese gewaltigen Zahlen machen deutlich, dass das Risikomanagement vom Zoll – aber auch in den Unternehmen – in außenwirtschaftsrechtlicher Hinsicht systematisch aktuell gehalten werden muss. Anzahl und Intensität der Kontrollen sind abhängig von der Sicherheitsrelevanz der Ware selbst, aber auch von der ständig sich verändernden (weltweiten) sicherheitspolitischen Lage und daher permanent neu zu bewerten.

„Vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses von Freiheit und Beschränkung hat sich die Bundesregierung auf eine Novelle des Außenwirtschaftsrechts verständigt“, so Finanzstaatssekretär Koschyk. Es ist die Aufgabe der Politik, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich die Wirtschaft eines Landes entfalten kann. Zugleich muss sich Deutschland aber zu seinen internationalen Verpflichtungen bekennen.

Deshalb sei es wichtig, dass auch die Unternehmen stets aktuelle Informationen zu diesem für sie wichtigen Thema erhalten. „Je besser der Informationsfluss, desto effektiver wird sich die Umsetzung des neuen Gesetzes in den Unternehmen und Verwaltungen, aber auch die Zusammenarbeit aller Beteiligten gestalten“. Veranstaltungen wie die „Nürnberger Zollplattform“ sind hier eine hervorragende Gelegenheit, und sie dient auch als Bild und Symbol für die Kommunikation für das ganze Jahr.

Außenwirtschaftsexperten informieren Wirtschaftsvertreter

Im Anschluss an die Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs informierten Außenwirtschaftsexperten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und des Zolls vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts über die aktuellen Entwicklungen. Schwerpunkte der Referate und der sich anschließenden Diskussionen waren die Auswirkungen auf die praktischen Verfahrensabläufe und Verantwortung der Unternehmen.

Abteilungspräsident Georg Pietsch, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, erläuterte aktuelle Entwicklungen im Genehmigungsbereich aus Sicht der Genehmigungsbehörde. Oberregierungsrat Toralf Teschendorf, Bundesministerium der Finanzen, gab einen Überblick über die wesentlichen Rechtsänderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts. Regierungsdirektor Wolfgang Ströbel, Bundesfinanzdirektion Südost, beleuchtete die rechtlichen Auswirkungen aktueller Entwicklungen im Bereich der Sanktionsregime und der nationalen Außenwirtschaftsbestimmungen. Regierungsdirektor Peter Becker, Bundesfinanzdirektion Nord, referierte über Neuerungen im IT-Verfahren des Zolls (ATLAS), speziell über den Informationsfluss zwischen AES und NCTS, d.h. zwischen Ausfuhr- und Versandverfahren sowie über das Nachforschungsverfahren „Follow Up“. Leitender Regierungsdirektor Reinhard Trendler, Bundesfinanzdirektion Südwest, ging bei seinem Thema „Außenwirtschaftsprüfungen als Teil der Exportkontrolle“ auf die Planung, Anordnung und Durchführung von Außenwirtschaftsprüfungen ein, ergänzt um interessante statistische Eckdaten zu Außenwirtschaftsprüfungen.

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