Für Deutschland
AGDM im Gespräch mit BKM-Gruppenleiter Ansgar Hollah
12. November 2015
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Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk MdB, Gruppenleiter Ansgar Hollah, AGDM-Sprecher Dr. Koloman Brenner

Im Rahmen ihrer Jahrestagung sind die Vertreter der in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten (AGDM) zusammengeschlossenen Vertreter der deutschen Minderheiten in Europa sowie in den zentralasiatischen Republiken der früheren Sowjetunion mit dem für den Bereich „Geschichte und Erinnerung“ zuständigen Gruppenleiter bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Ministerialdirigenten Ansgar Hollah zusammengetroffen. Hierzu hatte der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, eingeladen.

Im Zentrum des intensiven Informations- und Gedankenaustausches stand die die Förderung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Hierzu haben sich CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 auf eine konzeptionelle Weiterentwicklung verständigt.

Der Vorsitzende des Verbandes deutscher Sozial-Kultureller Gesellschaften in Polen, Bernard Gaida, machte darauf aufmerksam, dass die Selbstorganisationen deutscher Minderheiten inhaltlich bereits jetzt sehr viel unternehmen, was genau der Zielsetzung des § 96 entspricht. Deshalb sei eine verbesserte Abstimmung und Zusammenarbeit geboten. Die stellvertretenden Vorsitzende des Internationalen Verbandes der russlanddeutschen Kultur in Moskau und Vizepräsidentin der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen, Olga Martens, verwies auf die intensiven Forschungsarbeiten zur russlanddeutschen Geschichte in der Russischen Föderation und anderen Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion. Auch sie wünschte sich mehr Kooperation mit bundesdeutschen Stellen.

Gruppenleiter Ansgar Hollah bestätigte das große Potenzial, mittels der Kulturarbeit nicht nur die deutschen Minderheiten in ihren Heimatländern zu unterstützen, sondern auch für die dortigen Mehrheitsgesellschaften etwas zu leisten. Deshalb sei der Wunsch nach mehr Transparenz und Kooperation richtig und würde auch bei der Weiterentwicklung der Konzeption der Kulturarbeit nach § 96 BVFG seinen Niederschlag finden. Gleichwohl würden die Fördermaßnahmen nach § 96 BVFG auch künftig vorwiegend im Inland angesiedelt sein.

Auch Bundesbeauftragter Koschyk sprach sich für eine verstärkte Einbeziehung der Selbstorganisationen der deutschen Minderheiten aus. Ein besonders gutes Beispiel hierfür sei das jüngst erschiene Band „Geschichte Oberschlesiens. Politik, Wirtschaft und Kultur von den Anfängen bis zur Gegenwart“, die vom Bundesinstitut für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa gemeinsam mit dem Haus der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit in Gleiwitz herausgegeben wurde und in dem durch verschiedene Wissenschaftler aus Deutschland, Polen und der Tschechischen Republik unterschiedliche historische Sichtweisen nebeneinander vermittelt werden. Es dürfe aber nicht sein, dass in wissenschaftlichen Konferenzen in Deutschland historische Fragen zu den Heimatvertriebenen, Aussiedlern und in der angestammten Heimat verbliebenen deutschen Minderheiten abgehandelt würden, ohne das vorhandene wissenschaftliche Expertise, die bei den Organisationen dieser Gruppen angesiedelt ist, genutzt würde. Nach Vorlage der weiterentwickelten Konzeption der Kulturarbeit nach § 96 BVFG seien konkrete Abstimmungen notwendig, wie Vertriebene, Aussiedler und deutsche Minderheiten einbezogen werden. Dieses gelte im Übrigen auch für die Denkmalpflege in den deutschen Siedlungsgebieten im östlichen Europa.

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