Für Deutschland
Beirat für Spätaussiedlerfragen beim Bundesministerium des Innern tagte in Berlin
21. Juni 2016
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Unter dem Vorsitz des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, fand am 20. Juni 2016 im Bundesministerium des Innern die jährliche Sitzung des Beirates für Spätaussiedlerfragen statt. Das Gremium, das sich aus 16 Vertretern der Länder, der Vertriebenenorganisationen, der Kirchen, der kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände und der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammensetzt, hat die Aufgabe, die Bundesregierung sachverständig in Fragen der Aufnahme und Integration von Spätaussiedlern zu beraten.

Das Bundesverwaltungsamt berichtete über die jüngste Entwicklung der Antrags- und Zuzugszahlen von Spätaussiedlern. Der Deutsche Bundestag hat im Herbst 2013 die Aufnahmevoraussetzungen in einigen Punkten wesentlich erleichtert, was zu einem starken Anstieg der Antragszahlen auf 30.009 im Jahr 2014 führte. 2015 allerdings haben nur noch 18.011 Bewohner vor allem der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion einen Aufnahmeantrag gestellt, auch 2016 setzt sich diese abnehmende Tendenz fort.

Nach wie vor zunehmend allerdings ist die Zahl der Zuzüge von anerkannten Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen ins Bundesgebiet. Wurde 2015 hier mit 6.118 Personen die höchste Zahl seit 2006 erreicht, liegen auch die Zahlen für die Monate Januar bis Mai 2016 über den Werten des Vorjahres. Die gestiegenen Aufnahmezahlen in der zentralen Aufnahmeeinrichtung, dem Grenzdurchgangslager Friedland, haben im Verbund mit der Zunahme der ebenfalls in Friedland untergebrachten Flüchtlinge im letzten Jahr zu einer starken Anspannung der zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten geführt. Zwischenzeitlich läuft das Registrier- und Verteilverfahren allerdings wieder reibungslos, zumal Niedersachsen 200 statt früher 120 Betten für die Unterbringung der Spätaussiedler zur Verfügung stellt. Bundesbeauftragter Koschyk dankte dem Bundesland Niedersachsen für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit. Er würdigte besonders das Engagement kirchlicher Einrichtungen bei der Aufnahme der Spätaussiedler sowie auch das zivilgesellschaftliche, ehrenamtliche Engagement, vor allem der Friedlandhilfe e.V.
Das BMI informierte den Spätaussiedlerbeirat über die am 23. Februar 2016 in Kraft getretene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesvertriebenengesetz sowie über die aktuelle Rechtsprechung.

Die heute in Deutschland lebenden Aussiedler stammen nicht nur aus der früheren Sowjetunion, sondern aus allen Staaten mit deutschen Siedlungsgebieten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Auch für sie ist der Spätaussiedlerbeirat zuständig. Die Teilnehmer erörterte bei der diesjährigen Tagung u.a. auch die aktuelle Situation der deutschsprachigen Seelsorge in Polen (gesonderter Bericht folgt).

Auf Wunsch des Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, Waldemar Eisenbraun, diskutierte das Gremium intensiv die Aspekte der nachholenden Integration und der politischen Bildung für Spätaussiedler. Besonders deutlich im „Fall Lisa“, der widerlegten Behauptung einer Vergewaltigung eines russlanddeutschen Mädchens durch Migranten, waren Anzeichen für die Ver-suche einer politischen Instrumentalisierung dieser Bevölkerungsgruppe durch extremistische Kräfte erkennbar. Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk würdigte die Festigkeit der Deutschen aus Russland gegenüber solchen Versuchen und dankte der Landsmannschaft für ihre klare Positionierung. Er verwies auf seine diesbezüglichen Gespräche mit dem Präsidenten der Bundeszentrale für Politische Bildung und dem Vizepräsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Dr. Michael Griesbeck. Im nächsten Jahr wird eine Integrationsfachtagung stattfinden, die noch in diesem Herbst durch einen Workshop vorbereitet wird.

Ebenfalls durch die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland wurde das Thema der Alterssicherung für Spätaussiedler eingebracht. Bundesbeauftragter Koschyk räumte ein, dass er zurzeit keine Spielräume für eine Änderung des Fremdrentengesetzes sehe. Allerdings müssten die Spätaussiedler bei der Diskussion um die Gefahren der Altersarmut besonders in den Blick genommen werden; Ziel sei eine über Grundsicherungsniveau liegende Altersversorgung für Menschen mit einer langen Erwerbsbiographie. Ein Ansatz könnte die verstärkte Einbeziehung und verminderte Anrechnung von aus Berufstätigkeit im Herkunftsgebiet stammenden Alterseinkünften sein. Er bat den Bund der Vertriebenen und die Landsmann-schaft der Deutschen aus Russland um die Übermittlung von Lösungsansätzen.

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