Das Bundesministerium der Finanzen stimmt derzeit gemeinsam mit den Obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen ab, die Erleichterungen für inländische private Spender, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Unterstützungen zugunsten der Opfer in Ostafrika vorsehen.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, äußerte sich zuversichtlich, dass es schnell zu einer Einigung kommen werde. Bund und Länder würden sicher ihren Beitrag dazu leisten, es zu ermöglichen, den Opfern der Katastrophen schnell und unkompliziert helfen zu können. Im Angesicht der Katastrophe gelte es Anreize zu schaffen, dass alle gesellschaftlichen Gruppen im Land vom Sportverein über Unternehmen bis hin zu Privatpersonen möglichst schnell helfen können.
Ein entsprechendes Verfahren gilt bzw. galt bereits bei den Katastrophen in Haiti im Januar 2010, in Pakistan im Sommer 2010 und in Japan Anfang dieses Jahres. „Gleiches sollte auch für Unterstützungsleistungen und Zuwendungen an die Opfer der Hungerkatastrophe in Ostafrika gelten“, so der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk.
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