Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, war in den Innenausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen, um zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten sowie zum Antiziganismus in Deutschland zu berichten.
Bundesbeauftragter Koschyk gab den Ausschussmitgliedern umfassend Auskunft zu seinen Hauptaufgaben: der Aufnahme und Integration von Spätaussiedlern aus den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion, der Lage der nationalen, autochthonen Minderheiten in Deutschland (Dänen, Friesen, Sorben sowie deutsche Sinti und Roma) sowie zu den deutschen Minderheiten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa und in den GUS-Staaten.
Diskriminierung und sogar tätliche Gewalt gegen in Deutschland lebende Sinti und Roma sind nach wie vor eine traurige und beschämende Realität, wie erst Mitte Oktober die Schändung des zentralen Denkmals für die von den Nationalsozialisten ermordeten Sinti und Roma mitten in Berlin deutlich gemacht hat. Bundesbeauftragter Koschyk stellte die Maßnahmen der Bundesregierung gegen Antiziganismus im Bereich der politischen Bildung, aber auch in der Kriminalitätsbekämpfung vor. Das Bundesministerium des Innern hat sich auf Arbeitsebene mit den Innenministerien der Länder darauf verständigt, ab 2017 antiziganistische Straftaten ebenso wie islam- bzw. christenfeindliche Straftaten als eigenständiges Unterthema des Themenfeldes „Hasskriminalität“ zu erfassen. Dieser Beschluss bedarf noch der Bestätigung der Innenministerkonferenz.
Der Bericht von Bundesbeauftragtem Koschyk wurde von den Ausschlussmitgliedern aller Fraktionen interessiert diskutiert.
Zum ausführlichen schriftlichen Bericht an den Innenausschuss gelangen Sie hier.
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