Für Deutschland International
Bundesbeauftragter Koschyk trifft deutsches Mitglied im Experten-Komitee des Europarates Professor Dr. Stefan Oeter
12. Juli 2016
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, ist in Berlin mit Professor Dr. Stefan Oeter, der an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg deutsches und ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht lehrt, zu einem Meinungs- und Gedankenaustausch zusammengetroffen. Professor Oeter ist seit 1999 für die Bundesrepublik Deutschland Mitglied im Unabhängigen Expertenkomitee des Europarates für die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Von 2006 bis 2014 war er dessen Vorsitzender.

Im Zentrum des Gesprächs stand die Entwicklung des Minderheitenrechts und des Minderheitenschutzes in Deutschland und auf europäischer Ebene. Im Europarat, dem neben Deutschland noch 46 weitere Staaten mit zusammen rund 820 Millionen Einwohnern angehören, wurden hierfür zwei für den Minderheitenschutz in Europa wesentliche Dokumente erarbeitet:

Das in Deutschland im Jahr 1998 in Kraft getretene Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten verbietet jede Diskriminierung einer Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit sowie eine Assimilierung gegen ihren Willen. Ferner verpflichtet es die Mitgliedsstaaten zum Schutz der Freiheitsrechte und zu umfänglichen Fördermaßnahmen zu Gunsten der nationalen Minderheiten. Das Rahmenübereinkommen gilt in Deutschland als Bundesgesetz und hat somit Vorrang z. B. gegenüber Landesgesetzen.

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen regelt den Schutz und die Förderung von Sprachen, die von Angehörigen traditioneller Minderheiten verwendet werden. Sie trat im Jahre 1998 in Kraft und bestätigt zusammen mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten den Einsatz des Europarates für den Schutz nationaler Minderheiten. Im Rahmen der sogenannten Implementierungskontrolle müssen die Vertragsstaaten innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dem Generalsekretär des Europarates umfassende und vollständige Informationen über die Umsetzung geben. Anschließend erhält der Europarat alle drei Jahre Berichte.

Bundesbeauftragter Koschyk würdigte die Arbeit des Europarates auf dem Gebiet des Minderheitenschutzes als wichtige Meilensteine, die zu erheblichen Verbesserungen geführt hätten. Im ist es aber auch ein wichtiges Anliegen, den Minderheitenschutz auch im Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union besser zu verankern.

Zum Internetangebot des Europarats gelangen Sie HIER.

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