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Bundesbeauftragter Koschyk trifft ukrainische Vorsitzende des Unterausschusses für die Sicherheit nationaler Informationssysteme des Ausschusses für nationale Sicherheit und Verteidigung
26. Januar 2017
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, hat sich in Berlin mit der Abgeordneten des ukrainischen Parlaments (Werchowna Rada), Iryna Fris, ausgetauscht. Im Mittelpunkt des Gespräches standen u.a. Fragen zur Minderheitenpolitik der Ukraine sowie die Lage der Kirchen und Religionsgemeinschaften, aber auch, wie die Ukraine und der andauernde bewaffnete Konflikt im Osten des Landes in der deutschen Öffentlichkeit wahrgenommen wird.

Abgeordnete Fris gehört der Fraktion „Block Petro Poroschenko“ an und ist Vorsitzende des Unterausschusses für die Sicherheit nationaler Informationssysteme des Ausschusses für nationale Sicherheit und Verteidigung. Vor ihrer Wahl ins ukrainische Parlament war Iryna Fris Leiterin der Hauptabteilung Informationspolitik im Präsidialamt der Ukraine. Abgeordnete Fris besuchte im Rahmen einer von der Konrad-Adenauer-Stiftung organisierten Studienfahrt gemeinsam mit einer Delegation von Abgeordneten der Verchovna Rada und Mitgliedern der „Professional Government Initiative“ Berlin.

Etwa 33.000 ethnische Deutsche leben nach Angaben der ukrainischen Volkszählung von 2001 in der heutigen Ukraine. Ihre Siedlungsräume sind dabei wenig konzentriert, sondern über das ganze Land verteilt.

1997 wurde das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der in der Ukraine lebenden Personen deutscher Abstammung geschlossen. Gemäß Art. 15 dieses Abkommens wurden die Umsetzung des Regierungsabkommens sowie die Abstimmung gemeinsamer Vorhaben und Maßnahmen der Deutsch-Ukrainischen Regierungskommission für Angelegenheiten der deutschen Minderheit übertragen. Aufgrund von Wahlen und lange ungeklärten Zuständigkeitsfragen in der Ukraine fand nach 2001 erst im Juli 2016 erneut eine Regierungskommissionssitzung statt.

Bundesbeauftragter Koschyk erklärte, das die Tatsache, dass sich die ukrainische Regierung im vergangenen Jahr dazu bereit erklärt hatte die Arbeit in der Regierungskommission wieder aufzunehmen, ein wichtiges Signal für die Deutsche Minderheit in der Ukraine gewesen sei. Die Wiederaufnahme der Arbeit der Deutsch-Ukrainischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der in der Ukraine lebenden Personen deutscher Abstammung sei ein Zeichen dafür gewesen, welche Priorität die ukrainische Regierung den bilateralen Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland, aber auch dem europäischen Kontext des Minderheitenschutzes beimisst. Die gute deutsch-ukrainische Zusammenarbeit in Fragen des Minderheitenschutzes sollte beispielgebend für eine entsprechende Zusammenarbeit der Ukraine mit Ungarn, der Slowakei, Polen, Rumänien und auch der Russischen Föderation sein. Ein nachhaltiger Schutz der nationaler Minderheiten in der Ukraine sei der beste Garant dafür, dass die Ukraine bei den politischen Eliten Europas, aber auch in der europäischen Öffentlichkeit positiv wahrgenommen wird und deren Unterstützung findet.

Einen Bericht der Konrad-Adenauer-Stiftung über die Gespräche von Frau Abgeordneten Fris und den weitern Delegationsteilnehmern im Bundestag, im Bundeskanzleramt und im Auswärtigen Amt finden Sie hier.  

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