Für Deutschland International
Bundesbeauftragter Koschyk und Staatsministerin Böhmer beschließen interministerielle Arbeitsgruppe zum Ausbau der Minderheiten-Muttersprache
8. September 2017
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v.l.n.r.: Rafał Bartek, Bernard Gaida, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer und Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk, MdB

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, ist mit Frau Prof. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt zu einem intensiven Gespräch zum Ausbau des deutschsprachigen Unterrichts an Schulen in den Herkunftsgebieten der deutschen Minderheiten zusammengetroffen.

Bundesbeauftragter Koschyk hatte zu dem Thema Anfang Juli 2017 an der wegweisenden Konferenz des Goethe-Instituts in Budapest teilgenommen, bei der sich Experten für die Vermittlung der deutschen Sprache gemeinsam mit Vertretern der Selbstorganisationen deutscher Minderheiten in Europa darüber ausgetauscht haben, wie künftig die deutsche Sprache als „Minderheiten-Muttersprache“ besser vermittelt werden kann.

Bundesbeauftragter Koschyk hatte dabei den Begriff „Minderheiten- Muttersprache“ geprägt (da es um die Vermittlung der Muttersprache Deutsch für Angehörige der deutschen Minderheit gehe, die in Ländern leben, in denen Deutsch nicht die Sprache der Mehrheitsbevölkerung sei).

Im gemeinsamen Gespräch haben sich Bundesbeauftragter Koschyk und Staatsministerin Böhmer darauf verständigt, zunächst eine interministerielle Arbeitsgruppe aus BMI und AA einzurichten, die den länderspezifischen Bedarf und die länderspezifischen Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzeigt sowie mögliche Lösungsansätze erarbeitet.
Ziel dabei ist es jedoch, auf bereits bestehenden Konzepten aufzubauen. Das Potenzial, das es im Bereich der Förderung von Schulen mit einem Angebot der deutschen Sprache bereits gibt, müsse für die speziellen Bedürfnisse der deutschen Minderheiten weiterentwickelt werden, so Staatsministerin Böhmer und Bundesbeauftragter Koschyk.

An dem Gespräch mit Staatsministerin Böhmer und Bundesbeauftragtem Koschyk haben auch der AGDM-Sprecher und Vorsitzende des Verbandes der deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaften in Polen, Bernard Gaida sowie der Vorsitzende der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen im Oppelner Schlesien, Rafał Bartek, teilgenommen.

Das Schulangebot für deutsche Minderheiten in den einzelnen Staaten ist sehr unterschiedlich ausgestaltet. Es gibt traditionell eine sehr gute Situation in Rumänien, aber auch in Ungarn wurde in den letzten 25 Jahren ein sehr gutes Schulwesen aufgebaut.

In anderen Ländern hingegen, so etwa in Polen, war und ist das Angebot noch sehr unzureichend.

Umso stärker war und ist hier Eigeninitiative notwendig. Die polnische Gesetzgebung sieht die Möglichkeit vor, deutsche Schulen in Trägerschaft der deutschen Minderheit zu führen. Die deutsche Minderheit in Polen unterhält derzeit vier Schulen. Schulbau, Sanierung und Ausstattung liegen dabei jedoch in Verantwortung der deutschen Minderheit. Und genau hier soll die interministerielle Arbeitsgruppe ansetzen: Ausgehend am Beispiel Polens sollen tragfähige Konzepte für die unterschiedlichen Situationen der deutschen Minderheiten in Europa und in den nichteuropäischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion entwickelt werden.

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