Die Sorge für die Belange der Angehörigen der deutschen Minderheiten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, die in ihrer angestammten verblieben sind, ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, der sich das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern mit einander ergänzenden Maßnahmenprogrammen annehmen.
Bei deren Umsetzung kommt den Mittlerorganisationen, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst, dem Goethe-Institut, dem Institut für Auslandsbeziehungen und der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen eine maßgebliche Bedeutung zu.
Mit dem Ziel eines Erfahrungsaustausches und der Ermittlung weiterer Synergiemöglichkeiten zwischen Mittlerorganisationen, Vertretern der deutschen Minderheiten und Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben Prof. Dr. Maria Böhmer MdB, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, und Hartmut Koschyk MdB, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, zu einem gemeinsamen Fachgespräch ins Auswärtige Amt einladen.
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