Für Deutschland
Bundesinnenminister de Maizière würdigt die Arbeit von Bundesbeauftragtem Koschyk in der Sitzung des Spätaussiedlerbeirates
28. Juni 2017
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Bundesbeauftragter Koschyk mit den Mitgliedern des Spätaussiedlerbeirates

Unter Leitung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, fand die 18. Sitzung des Beirates für Spätaussiedlerfragen im Bundesministerium des Innern statt.

Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, nutzte die letzte Sitzung unter dem Vorsitz von Bundesbeauftragtem Hartmut Koschyk, um ihm für seine Arbeit zu danken. Bundesinnenminister de Maizière würdigte vor allem die große Empathie, die Bundesbeauftragter Koschyk den nach Deutschland kommenden und hier lebenden Spätaussiedlern und Vertriebenen, aber auch den autochthonen Minderheiten in Deutschland sowie den Deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa, entgegenbringe.

Ein besonderes Augenmerk legte Bundesinnenminister de Maizière dabei auch auf den Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung, der von der Bundesregierung 2015 beschlossen wurde und jährlich am 20. Juni begangen wird: Bundesbeauftragter Koschyk habe sich mit großem persönlichem Einsatz für die Einführung dieses Gedenktages eingesetzt.

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Diskussionsrunde mit Bundesinnenminister de Maizière

Im November 2015 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das Schicksal der ehemaligen deutschen zivilen Zwangsarbeiter mit einer einmaligen Anerkennungsleistung zu würdigen. Seither sind über 23.000 Anträge beim Bundesverwaltungsamt eingegangen.

Bundesbeauftragter Koschyk betonte die hohe Signalwirkung: „In vielen Gesprächen wurde deutlich, dass es den Betroffenen nicht auf die Höhe der Entschädigungsleistung von 2.500 Euro ankommt, sondern vielmehr darum geht, dass die Bundesregierung das persönliche Schicksal nach so langer Zeit würdigt. Ich bin sehr froh und dankbar, dass wir für die Anerkennungsrichtlinie gekämpft und dass diese beschlossen wurde.“

Mit der Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes im Jahr 2013 ist der Zuzug von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen kontinuierlich gestiegen. Zum Stand des Aufnahmeverfahrens und der Situation in Friedland, insbesondere zu Bettenkapazitäten und einer nicht mehr erforderlichen Anmietung von Hotelzimmern, berichteten die Vertreter des Bundesverwaltungsamtes.

Über das „mBook“ Russlanddeutscher Kulturgeschichte informierte Dr. Ventzke vom Institut für digitales Lernen, der als Gast an der Beiratssitzung teilnahm. Mit Video, Bild und Textbeiträgen wird Russlanddeutsche Geschichte anschaulich und mit viel Detailliebe vermittelt. Auf der Leipziger Buchmesse wurde das mBook vom Georg Eckert Institut für internationale Schulbuchforschung, der Kultusministerkonferenz und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) mit dem Preis des „Ersten digitalen Schulbuches des Jahres“ ausgezeichnet. Das digitale Lehrwerk war vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Museum für Russlanddeutsche Kulturgeschichte in Detmold erarbeitet worden.

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Bundesbeauftragter Koschyk, Bundesinnenminister de Maizière und die hessische Integrationsbeauftragte Ziegler-Raschdorf

Masterstudierende der FU Berlin, vertreten durch Tatjana Neumann und Svetlana Martinow, beide in Omsk geboren und als Kinder nach Deutschland gekommen, stellten ihr Studienprojekt „Aussiedlerheime als Transitraum für Spätaussiedler“ vor.

Die Studierenden untersuchen die Bedeutung des Transitraumes als Ort zwischen dem „alten“ und „neuen“ Leben für die Identität der Spätaussiedler. Dabei zeichnen sie Interviews mit Zeitzeugen auf. In Berlin wird der Film am 15. Juli 2017 im Künstlerhaus Bethanien in Kreuzberg, gezeigt. Am 27. August 2017 lädt das Museum für Russlanddeutsche Kulturgeschichte in Detmold zur Vorführung ein.

Anschließend diskutierte der Beirat unter dem Stichwort religiöser Beheimatung die große Bedeutung der Aussiedlerseelsorge für die Integration der Spätaussiedler. Dabei verwies Bundesbeauftragter Koschyk auf einen ausführlichen Meinungs- und Informationsaustausch mit Vertretern der katholischen und evangelischen Aussiedlerseelsorge [Weiterführende Informationen finden Sie hier.], dem Vorsitzenden der Konferenz der Aussiedlerseelsorge der Evangelischen Kirche in Deutschland, Diakon Reinhard Schott, dem Präses bzw. dem Vorsitzenden des katholischen Sankt Clemens-Werkes, Monsignore Dr. Alexander Hoffmann und Joseph Messmer, sowie dem Referenten bei der Deutschen Bischofskonferenz Michael Bender, im BMI.

Neben Vertretern der katholischen Kirche und der EKD war Herr Dr. Heinrich Derksen, Leiter des Forums evangelischer Freikirchen, eingeladen, der über die Bedeutung der Freikirchen für Spätaussiedler berichtete. Die Beiratsmitglieder betonten die Bedeutung der Kirchen und deren Wirken für eine erfolgreiche Integration.

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Bundesinnenminister de Maizière mit Bundesbeauftragtem Koschyk und den Mitgliedern des Spätaussiedlerbeirats.

Stellvertretend für alle Beiratsmitglieder verabschiedete Margarete Ziegler-Raschdorf, Landesbeauftragte der Hessischen Landesregierung für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Bundesbeauftragten Koschyk und schloss sich den Dankesworten von Innenminister de Maizière an.

Ziegler-Raschdorf hob die gute Zusammenarbeit, wichtigen Diskussionen und guten Erfolge des Beirats hervor. Sie betonte, dass der Beirat mit Hartmut Koschyk einen Vertreter und Vorsitzenden gefunden habe, der die Geschichte und Wünsche der Aussiedler kenne und verstehe und sich kooperativ, freundlich, aber auch hartnäckig für die Belange eingesetzt habe. „Dafür danke ich Hartmut Koschyk im Namen aller Beiratsmitglieder sehr herzlich“, so Ziegler-Raschdorf.

Der Spätaussiedlerbeirat setzt sich aus insgesamt 16 Mitgliedern zusammen: fünf Vertretern der Flüchtlingsverwaltungen der Länder, vier Vertretern der auf Bundesebene tätigen Organisationen der Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler, je einem Vertreter der Evangelischen und der Katholischen Kirche, einem Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, je einem Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. und des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge sowie je einem Vertreter der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammen.

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