Bundesbeauftragter Koschyk berät gemeinsam mit dem Verband der Sozial-Kulturellen Gesellschaften in Polen und dem Ständigen Rat der Ostdeutschen Landsmannschaften die Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit in der Kulturarbeit, November 2015
Die Bundesregierung hat heute auf Vorschlag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die vorgelegte „Weiterentwicklung der Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) »Deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa: Erinnerung bewahren – Brücken bauen – Zukunft gestalten«“ beschlossen. Sie kommt damit einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nach
Nach § 96 BVFG haben Bund und Länder den gesetzlichen Auftrag, das Kulturgut der historischen deutschen Ostgebiete und der deutschen Siedlungsgebiete im östlichen Europa im Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten. Zu dieser wichtigen kulturpolitischen Aufgabe gehört die Förderung von Archiven, Museen und Bibliotheken, Wissenschaft und Forschung sowie von Projekten der kulturellen Vermittlung. Der vorliegende Entwurf, der jetzt dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, entstand in enger Abstimmung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB.
Bundesbeauftragter Koschyk hob insbesondere hervor, dass durch die Weiterentwicklung endlich die seit dem Epochenjahr 1989/90 verstärkt in die Bundesrepublik Deutschland gekommenen Aussiedler, v.a. aus Polen, Rumänien und den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion, angemessen in den Blick genommen werden. Das Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte in Detmold, wo private Initiative bereits reiche Früchte hervorgebracht hat, soll in die Lage versetzt werden, als museale Institution seine Beziehungen in die Ursprungsregionen auszuweiten, sich wissenschaftlich weiter zu vernetzen und seine wachsenden Aufgaben der Bewahrung und der Präsentation russlanddeutscher Kultur und Geschichte in Deutschland wahrzunehmen. Dank des Einsatzes von Bundesbeauftragtem Koschyk und weiteren Parlamentariern der Koalitionsfraktionen konnte in den Haushaltsberatungen im Herbst 2016 auch Vorsorge für einen Einstieg in die Bundesförderungen getroffen werden. Der gewachsenen Bedeutung der Aussiedler kommt der Bund nunmehr auch mit drei neu geschaffenen Kulturreferenten-Stellen nach, jeweils eine für die Deutschen aus Russland, die Oberschlesier und die Siebenbürger Sachsen.
Bundesbeauftragter Koschyk würdigte weiter, dass die in der angestammten verbliebenen Deutschen Minderheiten nunmehr ausdrücklich als Träger deutscher Kultur im östlichen Europa und in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion sowie als Brückenbauer zwischen Deutschland und ihren Heimatstaaten anerkannt worden sind. Mit der Beauftragten für Kultur und Medien hat er vereinbart, die Diskussion um etwaige Anknüpfungspunkte und Synergieeffekte zwischen den unterschiedlichen Bundesförderungen zugunsten der deutscher Minderheiten im Ausland, die derzeit in Verantwortung des Bundesministeriums des Innern, des Auswärtigen Amtes und der BKM umgesetzt werden, fortzusetzen.
Als eine der wichtigsten Aufgaben für die Zukunft bezeichnete Bundesbeauftragter Koschyk die verbesserte Abstimmung und Zusammenarbeit der Selbstorganisationen der Deutschen Minderheiten und der jeweiligen Landsmannschaften der Heimatvertriebenen in der Bundesrepublik Deutschland. „Dieses gewaltige Potenzial ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft“, so der Bundesbeauftragte.
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