Für Deutschland
Bundestagsrede zum Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung
25. Februar 2010
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Im Deutschen Bundestag wurde heute in 1. Lesung der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung) beraten. Der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, verdeutlichte während der 1. Lesung die Haltung der Bundesregierung.

Gemäß der EU-Ratingverordnung ist national eine zuständige Behörde für die Beaufsichtigung zu benennen. Ferner müssen die Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festlegen, um Verstöße gegen die Vorgaben der EU-Ratingverordnung ahnden zu können. Die Benennung der zuständigen Behörde ist dabei in der EU-Ratingverordnung an eine enge Zeitvorgabe gebunden. Sie muss bereits bis zum 7. Juni 2010 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt sollen die Ratingagenturen bei den zuständigen Behörden ihre Anträge auf Registrierung stellen können.

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