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Seit dem 1. Juli 2009 ist die Kraftfahrzeugsteuer eine Bundessteuer, die vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet wird, das sich bis zum 30. Juni 2014 der Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer bedient. Ziel bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Bund ist es, eine Vereinheitlichung und Deregulierung der Normen zu erreichen, um eine gleichmäßige und einfachere Rechtsanwendung im Bundesgebiet sicherzustellen. Bisherige Zweifelsfälle sollen durch klarstellende Regelungen beseitigt werden.
Im Deutschen Bundestag wurde hierzu heute in 1. Lesung der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beraten. Der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, verdeutlichte während der 1. Lesung zu dem Gesetzesentwurf die Haltung der Bundesregierung.
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