Für Deutschland International
Deutsch-israelischer Dialog zu Minderheitenfragen / Bundesbeauftragter Koschyk im Gespräch mit Seminarteilnehmern der Robert Bosch Academy
28. September 2016
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Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk MdB (1. Reihe, links außen) und Stabsleiter Ulrich Weinbrenner (1. Reihe, Mitte) mit den Seminarteilnehmern der Robert Bosch Academy im BMI

Im Mai 2015 war Mohammad Darawshe, führender Experte für jüdisch-arabische Beziehungen in Israel und derzeit Richard von Weizsäcker Fellow der Robert Bosch Academy in Berlin, mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, zu einem fachlichen Austausch zu Minderheitenfragen in Deutschland und in Israel zusammengetroffen. Dabei entstand die Idee eines Workshops zu Minderheitenfragen in Berlin, an dem sowohl jüdische als auch arabische Fachleute teilnehmen sollten.
Die Robert Bosch Academy griff diese Anregung auf und organisierte einen Workshop für ausgewiesene jüdische wie arabische Wissenschaftler aus Israel, der im Bundesministerium des Innern (BMI) seinen Auftakt fand.

Für den fachlichen Austausch standen Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk, die Leiterin des Minderheitensekretariats, Judith Walde und Ulrich Weinbrenner, Leiter des Stabes Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Integration im BMI, Rede und Antwort.

Bundesbeauftragter Koschyk informierte die Workshop-Teilnehmer über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die vier autochthonen nationalen Minderheiten in Deutschland – die Dänen, Friesen, Sorben sowie die deutschen Sinti und Roma – und die Arbeit der Bundesregierung und insbesondere des Bundesbeauftragten zu deren Schutz und Förderung. Er hob dabei die Bedeutung der beiden einschlägigen Abkommen des Europarates, dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen, hervor. Koschyk erläuterte die Mechanismen der politischen Teilhabe der nationalen Minderheiten in Deutschland, für die – ebenso wie für die Sprecher der Regionalsprache Niederdeutsch – beim Bundesministerium des Innern jeweils sogenannte „Beratende Ausschüsse“ eingerichtet sind, die einen regelmäßigen Austausch der Minderheitenvertreter mit Politik und Verwaltung sicherstellen.

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Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk MdB, Stabsleiter Ulrich Weinbrenner und Barbara Hust, Projektassistentin der Robert Bosch Academy

Die Leiterin des Minderheitensekretariats Judith Walde stellte die einzelnen autochthonen Minderheiten unter Hinweis auf ihre jeweiligen Siedlungsgebiete vor und gab eine Darstellung der Entwicklung des Minderheitenschutzes in Deutschland. Sie erläuterte die Arbeit des Minderheitenrates als politische Dachorganisation der nationalen Minderheiten in Deutschland und des Minderheitensekretariats, das für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich zeichnet. Das Minderheitensekretariat wird mit Mitteln des Bundesministeriums des Innern gefördert. Auf europäischer Ebene sind die nationalen Minderheiten in Deutschland im Dachverband Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen organisiert, der ebenfalls von der Bundesregierung finanzielle Unterstützung erhält.

In der angeregten Diskussion wurde sich u.a. zu Fragen der politischen Partizipation von nationalen Minderheiten ausgetauscht. Bundesbeauftragter Koschyk verwies auf die Befreiung von der Fünf-Prozent-Hürde für die Wahlvorschläge von nationalen Minderheiten im Bundeswahlgesetz und im Landeswahlgesetz von Schleswig-Holstein als Beispiel einer „positiven Diskriminierung“. Es gebe aber auch mehrere Beispiele, dass Angehörige nationaler Minderheiten als Kandidaten von anderen Parteien Parlamentsmandate errungen haben.

Auf die Frage der Integration der nationalen Minderheiten in der bundesdeutschen Gesellschaft machte die Leiterin des Minderheitensekretariats am Beispiel ihrer eigenen Zugehörigkeit zum Sorbischen Volk deutlich, dass die Integration gewährleistet sei und deshalb kein politisches Thema sei. Viel größer sei die Gefahr der Assimilierung durch das deutschsprachige Umfeld, entscheidend sei die Arbeit für den Erhalt der eigenen Sprache und Identität.

Ulrich Weinbrenner, Leiter des Stabes Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Integration im BMI, stellte die Schwerpunkte des Stabes sowie die politische Einordnung des Themas Migration und Flüchtlinge in Deutschland vor:

Weinbrenner betonte, dass die Integration von Neuankömmlingen einen langen Atem und Geduld erfordert. Es handelt sich dabei um eine Generationenaufgabe. Integrationspolitik ist keine ‚Sonder- oder Klientelpolitik‘, sondern betrifft die gesamte Gesellschaft. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ bildet den Kern der Integrationspolitik in Deutschland.

Inwieweit jedoch die Flüchtlinge eine Antwort auf den demographischen Wandel in Deutschland sind, hängt entscheidend von der Fähigkeit der Neuangekommenen ab, einen Beitrag in der neuen Gesellschaft zu leisten.

In der Diskussion mit den Teilnehmern der Robert Bosch Academy wurden Themen angesprochen wie die Instrumente, die dem Staat zur Verfügung stehen, um Parallelgesellschaften zu verhindern, sowie die Voraussetzungen in Deutschland für die Einbürgerung und die Veränderungsbereitschaft der deutschen Gesellschaft.

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