Für Deutschland
Drittes Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk unterzeichnet
15. Februar 2016
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Jan Buder, Ministerpräsident Stanislaw Tilich, Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière, Ministerpräsident Dr. Dietmar Woitke und Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk (v. l. n. r.)

Im Bundesministerium des Innern wurde heute durch den Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière, dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Dr. Dietmar Woidke und dem Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen Stanislaw Tillich das Dritte Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk in feierlichem Rahmen unterzeichnet.

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Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Hartmut Koschyk würdigte anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens die Bedeutung der nationalen Minderheiten in Deutschland: „Die Angehörigen der nationalen Minderheiten in Deutschland sind deutsche Staatsangehörige, ihre Geschichte ist die Geschichte unseres Landes. Ihre Sprache, ihre Kultur und Tradition gehören zu Deutschland. Sie bereichern damit das ganze Land. Ihr Schutz und ihre – auch finanzielle – Förderung liegen deshalb im Interesse ganz Deutschlands.“

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Die Stiftung für das sorbische Volk wurde im Jahr 1998 durch einen Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bautzen errichtet. Zweck der Stiftung ist die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Finanziert wird die Stiftung seit 1998 gemeinsam durch das Land Brandenburg, den Freistaat Sachsen und den Bund.

Einen Artikel zur Unterzeichnung des Dritten Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk mit dem Grußwort von Bundesbeauftragten Koschyk finden Sie hier.

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