Für Deutschland International
Fachlicher Austausch mit der ungarischen Ombudsfrau für Minderheitenrechte / Prof. Elisabeth Sándor-Szalay zu Gast im Bundesministerium des Innern
22. September 2016
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Prof. Elisabeth Sándor-Szalay gemeinsam mit Bundesbeauftragten Hartmut Koschyk MdB

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten; Hartmut Koschyk MdB, empfing im Bundesministerium des Innern die ungarische Ombudsfrau für Minderheitenrechte, Prof. Elisabeth Sándor-Szalay, zu einem Informations- und Gedankenaustausch. Koschyk pflegt seit längerem eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit der ungarischen Minderheiten-Expertin.

Prof. Sándor-Szalay berichtete von der Entwicklung der nationalen Minderheiten in Ungarn, insbesondere von der Deutschen Minderheit (auch Ungarndeutsche genannt) und der Roma-Minderheit. Derzeit ist die ungarndeutsche Nationalität im ungarischen Parlament nicht durch einen stimmberechtigen Abgeordneten, sondern durch einen sogenannten Sprecher ohne Stimmrecht vertreten, derzeit durch Herrn Imre Ritter. Prof. Elisabeth Sándor-Szalay bewertete jedoch die Entwicklung der Selbstverwaltung der Deutschen in Ungarn sehr positiv, so dass die ungarndeutsche Nationalität bei den nächsten Wahlen sogar mit einem eigenen Abgeordneten vertreten sein könnte.

In Ungarn sind die Grundrechte der Minderheiten in dem in 2011 verabschiedeten ungarischen Grundgesetz verankert. So sind nach Artikel XXIX die in Ungarn lebenden 13 anerkannte Nationalitäten staatsbildende Faktoren. Der Schutz der Minderheiten ist in Artikel XXIX verankert und wurde durch detaillierte Regelungen zu den Rechten der in Ungarn lebenden Nationalitäten sowie zur Wahl ihrer örtlichen und Landesselbstverwaltungen in einem weiteren Gesetz festgelegt. Diese Vorschriften insgesamt sichern eine kollektive Teilnahme der Minderheiten am öffentlichen Leben, die Pflege ihrer eigenen Kultur, die Nutzung ihrer Muttersprache, die muttersprachliche Bildung sowie unter anderem das Recht auf den individuellen und kollektiven Namensgebrauch in der eigenen Sprache. Auch sind die in Ungarn anerkannte Nationalitäten befugt, Selbstverwaltungen auf örtlicher und nationaler Ebene zu gründen.

Bundesbeauftragter Koschyk unterstrich, dass er sich bei seinen zahlreichen Besuchen in Ungarn immer von der erwähnten positiven Haltung der Mehrheitsbevölkerung gegenüber den Ungarndeutschen sowie vom Engagement und der Entfaltung der Volksgruppe überzeugen konnte. Die Ungarndeutschen hätten nicht nur eine wichtige Brückenfunktion zu Deutschland, sondern sie würden ihre Zukunft in der ungarischen Gesellschaft sehen und sich über ihre Landesselbstverwaltung – mit ihrem Vorsitzenden Otto Heinek – und deren örtliche Unterstrukturen aktiv in das wirtschaftliche, kulturelle und politische Leben Ungarns einbringen. Die ungarndeutsche Volksgruppe genieße heute in Ungarn erhebliches Ansehen.

Bundesbeauftragter Koschyk und Ombudsfrau Sándor-Szalay erörterten intensiv die Möglichkeiten einer Stärkung des Minderheitenschutzes auf internationaler Ebene, so auf der Ebene des Europarats und der Vereinten Nationen. Gegenstand der Beratung war außerdem die Ausbildung von pädagogischen Fachkräften für Kindergärten und Grundschulen, die für die Ungarndeutschen eingerichtet wurden. Durch die zunehmende Übernahme von solchen Einrichtungen in die Trägerschaft der ungarndeutschen Nationalitätenselbstverwaltungen wird der Bedarf künftig voraussichtlich zunehmen.

Ombudsfrau Elisabeth Sándor-Szalay wurde als Angehörige der ungarischen Minderheit in Hatzfeld (rumänisch Jimbolia, ungarisch Zsombolya) im rumänischen Banat geboren. Während ihrer Kindheit hatte sie viel Kontakt mit Kindern aus Reihen der dortigen Deutschen Minderheit, womit der Grundstock für ihre Deutschkenntnisse gelegt wurde. Seit 2013 ist sie Ombudsfrau für nationale Minderheiten und in dieser Funktion auch Stellvertreterin des ungarischen Beauftragten für Grundrechte. Sie lehrt seit mehreren Jahrzehnten Völkerrecht und Europarecht an Universitäten in Pécs/Fünfkirchen, Budapest und Cluj/Klausenburg. Sie ist auch ständiges Mitglied im Expertenkomitee des Europarates für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten.

Zum Internet-Auftritt von Frau Prof. Dr. Erzsébet Sándor-Szalay auf der Homepage des Büros des ungarischen Beauftragten für die Grundrechte gelangen Sie hier (in englischer Sprache)  

Zum Tätigkeitsbericht des ungarischen Menschenrechtsbeauftragten und seiner Stellvertreter gelangen Sie hier (in englischer Sprache) 

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