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Grußwort zur feierlichen Namensverleihung „Johann Wolfgang von Goethe“ an die bilinguale Schule der „Bildungsgesellschaft Cosel-Rogau“
15. April 2015
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Am 15. April wird der bilingualen Schule in Cosel-Rogau feierlich der Name „Johann Wolfgang von Goethe“ verliehen. Die „Bildungsgesellschaft Cosel-Rogau“ hat die bestehende und von der Schließung bedrohte Grundschule mit Unterricht im Fach Deutsch als Muttersprache in ihre Trägerschaft übernommen.

Bereits vor einigen Jahren haben alle Lehrer begonnen, intensiv Deutsch zu lernen. Die „Bildungsgesellschaft Cosel-Rogau“ hat die Schule damit nicht nur vor einer Schließung bewahrt sondern setzt auch das Konzept der mehrsprachigen Ausbildung um.

Bundesbeauftragter Koschyk dankt der Bildungsgesellschaft Cosel-Rogau für das Engagement und übersendet anlässlich der feierlichen Namensverleihung sein Grußwort:

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Lehrerschaft,
sehr geehrte Vertreter des Vereins der „Bildungsgesellschaft Cosel-Rogau“!

Ich bedauere es sehr, dass ich Ihrer freundlichen Einladung zur feierlichen Namensverleihung nach Cosel-Rogau nicht folgen konnte.

Ich kann die „Bildungsgesellschaft Cosel-Rogau“ nur dazu beglückwünschen, dass sie mit dem Schuljahr 2012/13 die bereits bestehende und von Schließung bedrohte Grundschule mit Unterricht im Fach Deutsch als Muttersprache in ihre Trägerschaft übernommen hat. Das ist gelebte Bürgerverantwortung, ein wichtiges Grundprinzip der Demokratie, das auch in der Minderheitenpolitik Geltung besitzen sollte.

Der Unterricht an der Grundschule ist zweisprachig und steht allen Kindern der Umgebung, den deutschen ebenso wie den polnischen, offen. Die jungen Menschen, die hier ihre Ausbil-dung erhalten, werden in zwei Sprachwelten zuhause sein und diese Zweisprachigkeit als ganz normal empfinden. Das ist ein kleiner, aber wichtiger Beitrag zur Rückkehr Europas zu einer kulturellen Verfassung, die es früher schon einmal gegeben hat: Mehrsprachigkeit ist die Regel und typisch europäisch!

Eine mehrsprachige Ausbildung bereits im Kindergarten und in der Grundschule schafft auch Vorteil beim späteren Erwerb weiterer Sprachen. Somit erhalten hier die Kinder optimale Vo-raussetzungen, später ein berühmtes Wort des Namensgebers Johann Wolfgang von Goethe unter Beweis zu stellen: „Wer fremde Sprachen nicht kennt, weiß nichts von seiner eigenen.“
Die Gründung von Schulen in eigener Trägerschaft durch eine Selbstorganisation der Minderheit – in Ihrem Falle der Bildungsgesellschaft Cosel-Rogau – ist eine wichtige Möglichkeit, den verbrieften Rechtsanspruch von Angehörigen einer nationalen Minderheit auf Schulunter-richt in der Muttersprache zu erfüllen. Die polnische Regierung hat also richtig gehandelt, als sie hierfür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat. Allerdings wäre der guten Absicht nicht entsprochen, wenn die Eigeninitiative von Eltern von der staatlichen Seite als Vorwand genutzt würde, sich der Verantwortung gegenüber den Kindern zu entziehen. Der Staat muss die schulische Ausbildung aller Kinder gleichermaßen fördern, ganz gleich ob sie in einer staatlichen oder privaten Schule unterrichtet werden. In diesem Zusammenhang freue ich mich auch, dass das Bundesministerium des Innern Ende 2013 die Ausstattung für den Informatikunterricht mit 5.000 Euro unterstützen konnte.

Für den heutigen Festtag wünsche ich Ihnen allen, insbesondere aber Euch, liebe Kinder, einen fröhlichen und unbeschwerten Tag. Ich würde mich freuen, wenn ich bei einer meiner nächsten Reisen nach Oberschlesien wieder nach Cosel-Rogau kommen kann, um Kinder-garten und Schule in Augenschein zu nehmen.

Der Vorsitzenden der „Bildungsgesellschaft Cosel-Rogau“, Frau Róża Kerner, und dem Direktor der Schule, Herrn Tadeusz Urbańczyk, aber auch allen weiteren aktiven Mitstreitern, danke ich von ganzen Herzen für diese großartige Gemeinschaftsleistung, die dem heutigen Festakt vorausgegangen ist.

In herzlicher Verbundenheit verbleibe ich

Hartmut Koschyk MdB
Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

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