Im Bundeshaus in Berlin fand die diesjährige Implementierungskonferenz statt. Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer und der Verbandsvertreterinnen und Vertreter der nationalen Minderheiten, der Regionalsprache Niederdeutsch und verschiedener Ressortvertreterinnen und Vertreter war auch ein Vertreter aus dem für die Sprachencharta verantwortlich zeichnenden Sekretariats des Europarats anwesend.
Die Konferenzen leisten einen wichtigen Beitrag nicht nur im Hinblick auf die regelmäßig zu erstellenden Berichte an den Europarat zum europäischen Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen Sprachencharta, sie dient vor allem auch der Implementierung der von Bund und Ländern auf dieser Grundlage übernommenen Verpflichtungen. Die Konferenz findet regelmäßig einmal im Jahr statt und wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Harmut Koschyk MdB, geleitet.
Schwerpunkt der Sitzung war die Abstimmung einer Kurzstellungnahme der Bundesrepublik Deutschland zu den Empfehlungen des Ministerkomitees vom 3. Februar 2016 zum 4. Staatenbericht Deutschlands zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten.
Diese Empfehlungen finden Sie hier.
Im Vorfeld der Sitzung hatten alle am Implementierungsprozess Beteiligten die Gelegenheit, ihre Beiträge zur Kurzstellungnahme einzureichen. Die Stellungnahme wird nach Übersendung an den Europarat veröffentlicht.
In seinem einleitenden Bericht hob Bundesbeauftragter Koschyk u.a. die guten Ergebnisse für die nationalen Minderheiten und die Regionalsprache Niederdeutsch hervor, die in der Bereinigungssitzung des Deutschen Bundestages für den Bundeshaushalt 2017 erzielt werden konnten. Darüber hinaus betonte Koschyk, dass sich sowohl der „Gesprächskreis Minderheiten“ im Deutschen Bundestag als auch das Parlamentarische Frühstück des Minderheitenrates, das unmittelbar vor der Implementierungskonferenz stattfand, erfreulicherweise fest etabliert haben.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier.
Weiterhin berichtete der Bundesbeauftragter Koschyk zu einzelnen Maßnahmen die dänische Minderheit, die Lausitzer Sorben, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma sowie die Sprechergruppe der Niederdeutschen betreffend.
Als Sonderveranstaltung am Nachmittag wurde der diesjährigen Implementierungskonferenz das Thema Bildung und bildungspolitische Themen gewidmet.
Die Minderheiten- und Regierungsvertreter berichteten dazu im Sinne von best practis Beispielen von einzelnen Projekten, u.a. von den Digitalisierungsbemühungen im sorbischen Bildungsbereich und zur Bildungssituation und Teilhabe der Deutschen Sinti und Roma.
Zur Pressemitteilung des Minderheitensekretariats gelangen Sie hier
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