Für Deutschland
Information zum aktuellen Stand der Diskussionen zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – Änderung der Vergütungsregelungen für die Photovoltaik
12. Februar 2010
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Die Nutzung der Photovoltaiktechnologie zur Stromerzeugung ist eine Erfolgsgeschichte. Seit Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch stetig erhöht und liegt bei derzeit rund 16 %. Die Leistung des Solarstroms hat sich dabei allein in den Jahren 2008 und 2009 verdoppelt.

Deutschland ist technologisch weltweit führend, die Branche hat einen hohen Exportanteil und bietet insbesondere in den neuen Bundesländern viele hochwertige Arbeitsplätze. Grundlage des erfreulichen Ausbaus der Photovoltaik ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Es ist ein zentrales Instrument zur Reduzierung der CO2-Emmissionen und zur Erfüllung der ehrgeizigen deutschen Klimaschutzziele im Strombereich.

Die christlich-liberale Regierungskoalition unterstützt einen dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien mit dem Ziel, möglichst schnell die Wettbewerbsfähigkeit dieser neuen innovativen Energietechnologien zu erreichen.

Gerade die Solarenergie hat im Vergleich zu den anderen Erneuerbaren Energien das größte Ausbau- und Kostensenkungspotenzial. Diese Potenziale wollen wir nutzen. Dem großen Erfolg der Photovoltaik in jüngster Vergangenheit – nämlich, dass sie schneller gewachsen ist und zu niedrigeren Kosten produzieren kann – müssen wir jetzt Rechnung tragen. Diese Einschätzung tragen grundsätzlich selbst die Interessenvertreter der Solarenergiebranche.

2009 sind die Systempreise (Modulpreise plus Installationskosten) insgesamt um durchschnittlich rd. 30 % gesunken. Für 2010 wird in Fachkreisen noch mal eine Preissenkung in der Größenordnung von 10 % bis 15 % vorausgesagt. Der Preisrückgang führt bei den gegenwärtigen Vergütungssätzen zu einer Überförderung und damit zu wirtschaftlichen Fehlanreizen. Der Markt für Photovoltaik wächst dadurch wesentlich schneller als ursprünglich prognostiziert, da wegen der Überförderung und des Systempreisverfalls sehr gute Renditen zu erzielen sind. Im letzten Jahr wurden mit mehr als 3.000 MW etwa doppelt so viel installierte Stromleistung erzielt, als es die Szenarien des Bundesumweltministeriums vorhergesehen hatten.

Diese Überförderung muss auch deshalb vermieden werden, um die Akzeptanz des Verbrauchers für die steigenden EEG-Umlagen nicht zu beschädigen. Schätzungen zufolge zahlen deutsche Haushalte per EEG-Umlage allein in diesem Jahr mehr als drei Mrd. Euro für den Solarstrom. Bis zum Jahr 2030 summieren sich die sog. Differenzkosten auf rund 55 Mrd. Euro (Berechnungen auf Basis des BMU-Leitszenarios 2009 mit einem durchschnittlichen Zubau von 1.500 MW PV-Leistung pro Jahr). Wir wollen die Stromkunden von den unnötig hohen Kosten entlasten.

CDU, CSU und FDP haben bereits im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 zum Thema Photovoltaik formuliert:

„Wir bekennen uns zur Solarenergie als wichtige Zukunftstechnologie am Standort Deutschland. Wir werden mit einer Anhörung in den Dialog mit der Solar-Branche und Verbraucherorganisationen treten, mit welchen Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können. Dabei werden wir auch prüfen, wie die Förderung der Freiflächen-Anlagen noch stärker auf die Nutzung von versiegelten oder vorbelasteten Flächen ausgerichtet werden kann.“

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie setzen wir ein klares Signal an die Branche, dass wir in die Photovoltaik-Technologie weiterhin investieren wollen.

Folgende Eckpunkte sind derzeit Stand der Diskussion (9. Februar 2010):

Bei Dachflächen soll eine Absenkung der Einspeisevergütung (Degression) um 16% ab 1. Juni 2010 erfolgen, bei Freiflächen um 15 % zum 1. Juli.

Die Absenkung der Vergütung wird für Dach- und Freiflächen für das Jahr 2010 um jeweils 1 % erhöht. Damit liegt die jährliche Abschmelzung der Vergütung je nach Jahr und Anlagengröße bei 9 % – 11 %.

Der Zielkorridor des Ausbaus wurde mit drei Giga-Watt gegenüber dem EEG 2009 nahezu verdoppelt.

Die Höhe der Degression der Vergütungssätze verändert sich in Abhängigkeit vom Erreichen bzw. Überschreiten des Zielkorridors nach dem Prinzip des „Atmenden Deckels“. Beim Überschreiten der geplanten Ausbauziele wird die jährliche Vergütung zusätzlich reduziert, bei Nichterreichen wird die Vergütung weniger stark abgesenkt. Bei folgendem jährlichen Zubau von Photovoltaikleistung erfolgen zusätzliche Ab- bzw. Zuschläge zur Einspeisevergütung:

Degressionsminderung: Zubau < 1500 MW + 7,5 %
< 2000 MW + 5 %
< 2500 MW + 2,5 %

Degressionssteigerung ab 2011: Zubau > 3500 MW – 2 %
> 4500 MW – 4 %
> 5500 MW – 6 %

Degressionssteigerung ab 2012: Zubau > 3500 MW – 3 %
> 4500 MW – 6 %
> 5500 MW – 9 %

Bei Eigenbedarf werden für Strom aus Dachanlagen bis zu einer Kapazitätsgrenze von ein MW zusätzlich zehn Cent Einspeisevergütung gezahlt, sofern der Strom selbst verbraucht wird. Bei der Eigennutzung des Photovoltaikstroms entfallen die Kosten für die Integration der volatilen Einspeisung in die Stromnetze. Diesen Kostenvorteil wollen wir an die Betreiber von Dachanlagen weitergeben. Zudem werden damit erforderliche Innovationen und Investitionen für die Stromspeicherung direkt bei den Erzeugern für den Eigenverbrauch angereizt.

Für die Standorte von Freiflächenanlagen haben wir eine Positivliste vorgeschlagen. Solche Anlagen sollen künftig auf

– versiegelten Flächen
– Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung sowie
– auf Gewerbeflächen, die bis zum 1. Januar 2010 ausgewiesen sind,

errichtet werden. Während die Einmalabsenkung bei Freiflächenanlagen 15 % beträgt, erfolgt bei Konversionsflächen wegen höherer Kosten für die Aufbereitung der Flächen lediglich um 11 %. Davon erwarten wir uns einen Lenkungseffekt auf solche Flächen.

Zum Umgang mit Freiflächenanlagen auf Ackerflächen gibt es nach wie vor eine Diskussion: Die Union plädiert dafür, Ackerflächen aus der Vergütung grundsätzlich herauszunehmen. Allerdings soll Vorhaben, die einen fortgeschrittenen rechtssicheren Planungsstand haben, Investitionssicherheit gegeben werden. An einer konkreten Ausgestaltung wird derzeit gemeinsam mit dem BMU gearbeitet.

Auf Grund der weiter zu erwartenden Marktveränderungen insbesondere im Bereich der Photovoltaik-Anlagen wird zukünftig im Drei-Jahres-Rhythmus ein EEG-Erfahrungsbericht vorgelegt. Auf dem ersten Erfahrungsbericht aufbauend wird eine Novellierung des EEG mit Wirkung zum 1. Januar 2012 erfolgen.

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