Für Deutschland
Koschyk: „Absenkung der Grenzwerte für den Lärmschutz an Bundesstraßen ist dringend notwendig!“
4. August 2009
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Zur Notwendigkeit, die Bürger besser vor Verkehrslärm zu schützen, erklärt der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Hartmut Koschyk:

„Die starke Zunahme des Verkehrs, verbunden mit einer deutlich erhöhten Lärmbelastung, erfordert mehr Lärmschutz für die Betroffenen. Die Praxis zeigt, dass die gegenwärtig vorgeschriebenen Grenzwerte wenig Handlungsspielraum für neue Schutzmaßnahmen an be-stehenden Straßen lassen.

Deshalb schlägt die Union vor, die Grenzwerte für den Lärmschutz abzusenken. Damit sollen neue Chancen für einen besseren Schutz der Anwohner eröffnet werden. Auf Initiative der CSU-Landesgruppe wurde die Forderung nach einer Absenkung der geltenden Lärmsanierungsgrenzwerte auch in das gemeinsame Wahlprogramm von CDU und CSU für die Bundestagswahl aufgenommen.

Um die hohe Lärmbelastung für die Anwohner zu reduzieren, haben wir mit der Regierungsübernahme 2005 die Haushaltsmittel für die Lärmsanierung verdoppelt. In der Praxis stoßen aber die Möglichkei-ten für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Straßen an rechtliche Grenzen, die wir unbedingt überwinden müssen. Der Ansatzpunkt dafür ist eine Absenkung der Grenzwerte um 5 dBA, um den Abstand zwischen Lärmvorsorge und Lärmsanierung zu verringern.

Während für den Neubau von Straßen und für den Bau zusätzlicher Fahrstreifen sehr strenge Lärmgrenzwerte gelten, müssen die Lärmwerte für bestehende Straßen um bis zu 13 dBA höher sein, bis es rechtlich zulässig ist, Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen. Es ist daher dringend notwendig, die Lärmsanierungsgrenzwerte deutlich zu verschärfen, damit auch die Anwohner von bestehenden Straßen besser vor Verkehrslärm geschützt werden können.“

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