Anlässlich der heutigen abschließenden Lesung des Gesetzes zur Fortführung der Entfernungspauschale erklärt der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Hartmut Koschyk:
„Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetzes zur Fortführung der Entfernungspauschale beschlossen und ist damit den Vorgaben der CSU-Landesgruppe und der Gesetzesinitiative des Freistaats Bayern im Bundesrat gefolgt. Mit der gesetzlichen Wiederherstellung der alten Pendlerpauschale wird die unnötig lang andauernde Unsicherheit beseitigt und Rechtssicherheit für die vielen Berufspendler in unserem Land geschaffen.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008, welches die Neuregelung der Pendlerpauschale ab 2007 für verfassungswidrig erklärt hat, war gesetzgeberisches Handeln noch in dieser Legislaturperiode geboten. Damit kann die Rückerstattung der zu Unrecht nicht gewährten Pauschale in Zukunft auch ohne Vorbehalt zügig erfolgen.
Entgegen vieler Widerstände hat sich nur die CSU-Landesgruppe auf Bundesebene durchgängig seit Anfang 2008 für eine rechtssichere Wiedereinführung der Pendlerpauschale eingesetzt. Der heutige Tag zeigt, dass sich diese Beharrlichkeit ausgezahlt hat und eine gute Lösung für die deutschen und bayerischen Berufspendler gefunden wurde.“
There are 2 comments
Für einen Vielfahrer wie mich ist die Pendlerpauschale eine wunderbare Sache. Das nun schlussendlich positive Ende der Debatte freut mich somit sehr!
Auf lange Sicht sollten wir nicht auf die Pendlerpauschale setzten. Ein Umdenken ist notwendig. Die Zeiten der Individual-Mobilität vorbei.
Eher sollten wir dieses Geld in öffentliche Verkehrsmittel investieren um diese zu erhalten und auszubauen (insbesondere die Regionaldbahn!).