Für Deutschland
Koschyk: „Initiative gegen Spätabtreibungen erfolgreich!“
13. Mai 2009
0

Der Deutsche Bundestag hat mit 326 von 560 Stimmen hat eine Initiative gegen Spätabtreibungen beschlossen. In namentlicher Abstimmung sprachen sich die Abgeordneten mehrheitlich für einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf aus, der federführend vom Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB, sowie weiteren Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, der FDP und Bündnis 90 / Den Grünen in den vergangenen Monaten erarbeitet wurde. Der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Hartmut Koschyk, unterstützte diesen fraktionsübergreifenden Antrag.

Die beschlossene Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes legt die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage fest. Von dieser Frist kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden. Zudem sind Ärzte künftig verpflichtet, Frauen auf psychosoziale Beratung hinzuweisen.

Ärztliche Verstöße gegen die Beratungspflicht oder Bedenkzeit werden mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet. Mit der Bedenkzeit zwischen vorgeburtlicher Diagnose und einer möglichen Indikationsstellung soll ein ruhiges Nachdenken und psychosoziale Beratung ermöglicht werden. Dazu gibt es neben der Beratungspflicht des Arztes gesetzlich festgeschrieben auch ein Beratungsrecht der Schwangeren.

Koschyk: „Wenn eine schwangere Frau die Nachricht erhält, dass ihre Gesundheit gefährdet oder ihr ungeborenes Kind schwer krank ist, bricht für sie eine Welt zusammen. Zweifellos macht sich keine dieser Frauen zusammen mit der Ärztin oder dem Arzt die Entscheidung leicht, was in dieser Situation geschehen soll. Unbestritten ist aber, dass Frauen in einer solchen extremen Belastungs- und Konfliktsituation besonders dringend Beratungs- und Hilfeangebote brauchen, eine derart umfassende Beratungspflicht des Arztes war bisher jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Staat ist zum Schutz des Lebens verpflichtet, was insbesondere auch den Schutz des ungeborenen Lebens umfasst. Mit der Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wurden dringend notwendige Vorraussetzungen geschaffen, den Lebensschutz des ungeborenen Kindes zu gewährleisten und damit auch Spätabtreibungen zu vermeiden.“

About author

Verwandte Artikel

(Diese Artikel könnten Sie auch interessieren)

ausgabe-bayreuth-stadt-und-landkreis-2022-03-16-1008x1024

„Von dankbaren Flüchtlingen und riesiger Hilfsbereitschaft“- Bericht des Nordbayrischen Kuriers über den ersten Hilfsgütertransport der „Humanitären Brücke Oberfranken – Transkarpatien“

Ein Bericht des Nordbayrischen Kuriers beschreibt ...

Weiterlesen
Mit den Studenten Yarysa Kovdra und Tristan Heck in Ushgorod/ Ukraine.

Der zweite Hilfskonvoi der „Humanitäre Brücke Oberfranken-Transkarpatien“ ist in der Ukraine angekommen

Ein zweiter Hilfskonvoi der Stiftung Verbundenheit...

Weiterlesen
Plakat Benefizkonzert Final

Benefizkonzert des Zamirchor Bayreuth

Das Benefizkonzert des Zamirchor Bayreuth, das im ...

Weiterlesen

There are 0 comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert