Zur Verabschiedung zweier Gesetzentwürfe zum Vereinsrecht im Deutschen Bundestag erklärt der der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Hartmut Koschyk:
„Wir haben uns konsequent und erfolgreich für weitere Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürger eingesetzt. Unser Ziel ist es, Menschen zu ehrenamtlicher Arbeit zu ermutigen. Deshalb haben wir durchgesetzt, dass die Haftungsrisiken auf ein vertretbares Maß begrenzt werden. Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass überzogene Risi-ken vor ehrenamtlicher Arbeit abschrecken.
Künftig haften unentgeltlich tätige Vorstandsmitglieder von Vereinen und Stiftungen für Schäden sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber dem Verein nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die CSU-Landesgruppe hat durchgesetzt, dass diese Haftungserleichterungen auch für Vorstandsmitglieder gelten, die eine Vergütung von höchstens 500 Euro jährlich erhalten. Die Interessen der Geschädigten bleiben dabei natürlich gewahrt, da sie bei leichter Fahrlässigkeit auch weiterhin einen Ersatzanspruch gegen den Verein selbst haben.
Erleichterungen schaffen wir auch bei der Gründung von Vereinen. Zum Teil wurde hier verlangt, dass für die Erstanmeldung alle Vorstandsmitglieder beim Registergericht oder beim Notar erscheinen müssen. Künftig ist klar, dass ein Vorstandsmitglied mit Einzelvertretungsberechtigung die Anmeldung auch allein erklären kann. Das be-deutet weniger bürokratische Umstände.
Darüber hinaus haben wir erreicht, dass der elektronische Rechtsverkehr für Vereine schneller und einfacher wird. Die Bundesländer, die Vereinsregister elektronisch führen, können künftig die Einreichung aller Anmeldungen und Unterlagen auch in elektronischer Form zulassen. Daneben bleibt aber auch die Einreichung in Papierform möglich, die vor allem für kleine Vereine wichtig ist.“
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