Für Deutschland
Koschyk: „THW-Kräfte im Einsatz sollen künftig dieselben Rechte wie die Feuerwehren erhalten“
29. April 2009
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Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über eine Formulierungshilfe für das THW-Helferrechtsgesetz erklärt der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Hartmut Koschyk:

„Das THW wird mehr Rechtssicherheit für seine Einsätze vor Ort erhalten. Die CSU-Landesgruppe hat mit allem Nachdruck klare Regeln zu den Rechten der TWH-Einsatzkräfte gefordert. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss tragen unsere Bemühungen Früchte. Dabei musste der unverständliche Widerstand von Bundesjustizministerin Zypries und der SPD überwunden werden, der den Kabinettsbeschluss lange Zeit unnötig verzögert hat. Jetzt fordern wir, dass die Änderungen so schnell wie möglich und noch in dieser Wahlperiode vom Deutschen Bundestag beschlossen werden.Der Kabinettsbeschluss ist sowohl für das THW-Hauptamt wie auch für die 80.000 ehrenamtlichen Helfer eine gute Nachricht. Die THW-Kräfte im Einsatz sollen künftig dieselben Rechte wie die Feuerwehren und die anerkannten Hilfsorganisationen haben. Damit können sie künftig zum Beispiel eine Straße absperren oder ein Grundstück betreten. Damit kann im Unglücksfall, wo jede Minute zählt, rasch gehandelt werden. Zudem haben wir erreicht, dass die Abrechnung der Einsatzkosten des THW vereinfacht werden soll.

Mit dem geplanten Gesetz setzen wir ein starkes Signal der Unterstützung für das THW. Das hohe Ansehen des THW ist dem großen Engagement seiner ehrenamtlichen Helfer und hauptamtlichen Kräfte geschuldet. Sie haben unsere volle Unterstützung.“

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There is 1 comment

  • Stefan Müller sagt:

    Eine wirklich sinnvolle Erneuerung. Die THW-Helfer sind bestens ausgebildet und durchaus in der Lage, solche Aufgabenstellungen selbstständig durchzuführen. Das Technische Hilfswerk und ihre geleistete Hilfe wird auf der ganzen Welt geschätzt. Deshalb war dieser Kabinettbeschluss ein konsequenter Schritt!

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