Für Deutschland
Koschyk: „Wachstumsbeschleunigungsgesetz – starker Impuls für mehr Wachstum und Beschäftigung!“
4. Dezember 2009
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Anlässlich der abschließenden Beratungen im Deutschen Bundestag zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz erklärt der Bayreuther Bun-destagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bun-desminister der Finanzen, Hartmut Koschyk:

“Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz gibt die bürgerliche Koalition aus CDU/CSU und FDP einen starken Impuls für mehr Wachstum und Beschäftigung. Dabei ist es richtig, nicht nur die krisenverschärfenden Maßnahmen der Unternehmensteuerreform oder der Erbschaftssteuerreform spürbar abzumildern, sondern auch ganz gezielt Familien mit Kindern zu entlasten.

Es wird ein wichtiger Impuls für einen dynamischen und stabilen wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland gesetzt. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bündelt Entlastungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts. Zusammengerechnet mit den steuerlichen Maßnahmen, die bereits vor der Wahl beschlossen wurden, werden Bürger und Unternehmen zum 1. Januar 2010 um über 20 Milliarden Euro oder rund 1 % des Bruttoinlandsprodukts entlastet. Es gilt, was die Unionsparteien versprochen haben: Mehr Netto vom Brutto!

Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien mit Kindern und zur besonderen Berücksichtigung der Aufwendungen der Fami-lien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder werden die Kinderfreibeträge für jedes Kind ab 2010 von insgesamt 6 024 Euro auf 7 008 Euro angehoben und das Kindergeld ab dem 1. Januar 2010 für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht.

Des Weiteren werden gezielte, krisenentschärfende Korrekturen im Bereich der Unternehmensbesteuerung es den Unternehmen erleich-tern, die unmittelbaren Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu verkraften und ihre Position im internationalen Wettbewerb zu verteidigen. So wird zum Beispiel bei der Zinsschranke eine höhere Freigrenze von 3 Mio. Euro dauerhaft eingeführt werden, um kleine und mittlere Unternehmen von der Zinsabzugsbeschränkung auszunehmen. Diese werden dadurch in konjunkturell schwierigen Zeiten nachhaltig entlastet und gestärkt. Ebenso wird der Abzug von Verlusten bei bestimmten konzerninternen Umgliederungen zugelassen werden, um Wachstumshemmnisse für Unternehmen zu beseitigen. Eine Neuregelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro wird ebenfalls eingeführt. Alternativ wird ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro zugelassen, wodurch Unternehmen mehr Flexibilität bei der Wahl zwischen den Abschreibungsmodalitäten erhalten. Die Umstrukturierung von Unternehmen wird hingegen im Bereich der Grunderwerbsteuer erleichtert werden. So sollen Grundstücksübergänge im Rahmen von Umstrukturierungen bei Umwandlungsvorgängen unter bestimmten Voraussetzungen grunderwersbsteuerlich begünstigt werden. Durch diese Maßnahme erhalten die Unternehmen mehr Flexibilität und können sich so leichter situationsgerecht den jeweiligen Marktlagen anpassen. Ebenso wird der Umsatzsteuersatz bei Beher-bergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe auf 7 Prozent abgesenkt, um vor allem die Wettbewerbssituation zu allen Nachbar-ländern mit niedrigeren Mehrwertsteuersätzen zu entschärfen.

Auch im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Hemmnisse für den Unternehmensübergang beseitigt. Es gilt, die Betriebe in die Lage zu versetzen, auf Veränderungen der Beschäftigungslage flexibler reagieren zu können. Daneben werden steuerliche Ungleichbehandlungen beseitigt. So soll die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer von 15 bis 43 % gesenkt werden.

Es bleibt das Hauptziel der finanzpolitischen Strategie der Bundesregierung, mittels Wachstumsstärkung schneller durch die Krise zu kommen und alles für einen selbsttragenden Aufschwung zu tun. Dabei spielt für die bürgerliche Koalition eine wachstumsorientierte Steuerpolitik eine entscheidende Rolle. Es gilt, durch zielgerichtete steuerliche Entlastungen die Leistungsträger in der Gesellschaft zu stärken und diesen zusätzliche finanzielle Spielräume zu eröffnen. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz und der Umsetzung des schon in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Bürgerentlastungsgesetzes und des Konjunkturprogramms II sind nachhaltige Weichen gestellt, um die Auswirkungen der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise zu überwinden, einen selbsttragenden Aufschwung zu schaffen und den Wohlstand in Deutschland auch für zukünftige Generationen sicher zu stellen.“

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