Umfangreiche Recherchen eines internationalen Mediennetzwerks haben Ansätze von Steuerhinterziehung und Geldwäsche bei Briefkastenfirmen in Panama aufgedeckt. Die sogenannten Panama-Papiere sind vertrauliche Unterlagen des panamaischen Offshore-Dienstleisters Mossack Fonseca. Die Papiere sollen zahlreiche Steuer- und Geldwäschedelikte belegen sowie den Bruch von UN-Sanktionen durch Kunden des Unternehmens. Eine anonyme Quelle hatte die Unterlagen von Mossack Fonseca der Süddeutschen Zeitung überlassen, die sie mit dem Internationalen Konsortium Investigativer Journalisten teilte. Der Datensatz ist 2,6 Terabyte groß. Am 3. April gelangten erste Inhalte an die Öffentlichkeit. Auch Namen deutscher Unternehmen und Personen sollen in den Panama-Papieren aufgeführt sein.
Deutschland verfolgt seit Jahren den Abschluss eines Abkommens mit Panama zum bilateralen steuerlichen Informationsaustausch. Damit soll Panama als Steueroase ausgetrocknet werden. Ein bereits während meiner Amtszeit als Parlamentarischer Staatssekretär im Jahr 2013 ausverhandeltes Abkommen hat Panama aber immer noch nicht unterzeichnet.
Die bisherigen Anstrengungen Panamas, gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, reichen nicht. Panama muss sich endlich auch zum Informationsaustausch nach OECD-Standard bekennen und diesen umgehend umsetzen. Hierbei müssen vor allem die USA ihren Einfluss gegenüber Panama geltend machen!
Die Veröffentlichungen der Panama-Papiere zeigen, dass der Druck gegenüber Staaten, die Steuerhinterziehung und Geldwäsche begünstigen, weiter erhöht werden muss. Nur durch massiven Druck der Öffentlichkeit und der Staatengemeinschaft kann den Machenschaften Einhalt geboten werden.
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB hat angekündigt, die Veröffentlichung der Panama-Papiere dafür zu nutzen, verstärkt gegen Steuervermeidung vorzugehen.
Bereits während meiner Amtszeit als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen wurde damit begonnen, Steuerhinterziehung und Geldwäsche einzudämmen. So wurden sämtliche Doppelbesteuerungsabkommen nach Schwachstellen überprüft, um bei Ländern mit niedrigen Steuersätzen Vereinbarungen auszuhandeln, dass die dort begünstigten Bürger und Unternehmen die Differenz zum heimischen Steuersatz nachversteuern müssen.
Der Deutsche Bundestag hat zudem bereits 2011 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Geldwäscheprävention beschlossen. Mit dem Vorhaben wurden internationale Standards zur Geldwäschebekämpfung umgesetzt. Mit dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung wurden in erster Linie Sorgfaltspflichten der Industrie und der freien Berufe ergänzt sowie die Aufsichts- und Prüfungsrechte in Bund und Ländern zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt. Außerdem wurden die Meldepflichten konkretisiert und die Bußgeldtatbestände erweitert. Das deutsche Recht wurde damit an die internationalen Standards der Geldwäscheprävention angepasst.
Am Ende der vergangenen Legislaturperiode hatte die Bundesregierung beschlossen, die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung deutlich zu verschärfen. Wesentliche Eckpunkte waren die Absenkung der Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung (ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages) bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 Euro auf 25.000 Euro. Ebenfalls wurde auf den Weg gebracht, bestimmte, nicht erklärte ausländische Kapitalerträge für noch weiter zurückliegende Zeiträume als bisher besteuern zu können. Zudem wurde die Zahlung der Hinterziehungszinsen Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige.
Mit Nachdruck arbeitete das Bundesfinanzministerium bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode zusammen mit der EU und Drittstaaten an einem besseren internationalen Informationsaustausch. Der fehlende Informationsaustausch mit anderen Staaten ist die Hauptursache für eine erfolgreiche Steuerflucht. Für Steuerhinterzieher galten früher vor allem die Staaten und Gebiete als besonders attraktiv, die sich nicht zum steuerlichen Informationsaustausch bereit erklärten.
Im Oktober 2014 fand schließlich eine internationale Steuerkonferenz in Berlin statt, bei der Deutschland zusammen mit den Vertretern von 51 weiteren Staaten und Gebieten eine multilaterale Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten unterzeichnet. Danach werden ab 2017 die Steuerbehörden in Deutschland und in den anderen Unterzeichnerstaaten in einem automatisierten Verfahren Kontoinformationen von den in ihrem Staat oder Gebiet ansässigen Banken und Finanzendienstleistern erhalten, und sie werden diese Daten untereinander austauschen. Das war ein wichtiger Schritt im Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung. Weitere 45 Staaten sind mittlerweile diesem Vertrag beigetreten oder haben ihre Absicht bekundet.
Wir müssen den mühsamen und langwierigen Weg zum flächendeckenden Informationsaustausch weiter fortsetzen. Nur dieser Weg wird auf lange Sicht international erfolgreich sein. Deutschland hat auf maßgebliche Initiative von Finanzminister Schäuble auf OECD- und G20-Ebene einen Standard zum internationalen Informationsaustausch über Finanzkonten entscheidend mitentwickelt. Diesen gilt es nun international einheitlich umzusetzen.
Mit der Vierten Geldwäscherichtlinie und der neuen Geldtransferverordnung zieht auch die Europäische Union die Zügel bei der Geldwäschebekämpfung an. Nach über zwei Jahren Verhandlungen hatte die Europäische Union im vergangenen Jahr die Novelle der Geldtransferverordnung (Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers) abgeschlossen.
Es gilt aber, nicht nur den Informationsaustausch zu verbessern, sondern Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen allgemein zu bekämpfen. Der hierbei angestoßene Prozess im Rahmen des sog. BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) -Projektes wird weitere Früchte tragen. Das BEPS-Projekt wurde mit dem Ziel initiiert, gegen den schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten und aggressive Steuerplanungen international tätiger Konzerne vorzugehen. Hierfür wurden konkrete Empfehlungen erarbeitet. Dass sich die Staatengemeinschaft innerhalb von gut zwei Jahren auf diese neuen Standards einigen konnte, stellt einen Meilenstein für die internationale Steuerpolitik dar. Durch die Umsetzung der Empfehlungen können zentrale BEPS-Probleme erheblich reduziert werden.
Die Bundesregierung hat das BEPS-Projekt von Beginn an nachdrücklich unterstützt. Die Vorlage der BEPS-Empfehlungen ist damit zugleich ein Erfolg der Bundesregierung. Deutschland hat sich dafür eingesetzt, dass die Thematik auf höchster politischer Ebene diskutiert wird; zudem haben Experten der Bundesregierung die fachlichen Arbeiten eng begleitet. Deutschland betreibt keinen unfairen Steuerwettbewerb und verfügt schon heute über vergleichsweise robuste Regelungen zur Verhinderung aggressiver Steuergestaltungen. Es ist daher in deutschem Interesse, wenn andere Staaten ihre Steuerschlupflöcher schließen und nicht länger als Zielort für unerwünschte Steuergestaltungen eingesetzt werden können. Dadurch werden international gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Nachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland verhindert.
Eine internationale Kooperation ist der beste Weg, um auch künftige steuerliche Herausforderungen zu bewältigen. Die Bundesregierung wird sich daher auch weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, den Druck auf Staaten bei Steuerhinterziehung weiter zu erhöhen und den Informationsaustausch zwischen Staaten zügig auszubauen. Nur durch internationale Abstimmungen und Ausbau der Transparenz von wirtschaftlicher Aktivität kann Steuerflucht wirksam bekämpft werden!
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