Im Bundesministerium des Innern tagte der Stiftungsrat der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge. Da die Stiftung ihre im Auftrag des Bundesinnenministeriums wahrgenommene Aufgabe nach dem Häftlingshilfegesetz in diesem bzw. dem nächsten Jahr beenden wird, nutzte der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, die Gelegenheit, den Mitgliedern des Stiftungsrates und des Stiftungsvorstandes sowie den Mitarbeitern der Geschäftsstelle den Dank und die Anerkennung der Bundesregierung und auch die herzlichen Grüße von Bundesminister Dr. Thomas de Maizière zu überbringen.
Die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge ist am 1.8.1969 durch § 15 Häftlingshilfegesetz (HHG) als rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet worden. Die Aufnahme ihrer Tätigkeit erfolgte am 1.7.1970; bis heute ist der Sitz der Geschäftsstelle in Bonn. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, zu Linderung einer Notlage deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, die nach der Besetzung ihres Aufenthaltsortes oder nach dem 8. Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin oder in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten aus politischen und nach freiheitlich-demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden.
Maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des HHG und der Stiftung hatte der damalige Bundesminister der Finanzen Dr. Franz Josef Strauß ausgeübt. Federführend für die Errichtung der Stiftung war im Jahr 1969 das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte unter dem im letzten Jahr verstorbenen Minister Heinrich Windelen. Ein Teil des Aufgabenbereichs des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte ist nach der Auflösung in den Zuständigkeitsbereich BMI übergegangen. Das BMI hatte damit auch die Zuständigkeit für die Stiftung als neuen Aufgabenbereich übernommen.
2015 beschloss der Deutsche Bundestag, angesichts des mittlerweile hohen Lebensalters der Betroffenen die jährlich neu zu beantragenden Leistungen durch eine Einmalzahlung abzulösen, und stellte hierfür 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stiftung bleibt weiterhin zuständig für Unterstützungsleistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, einer Aufgabe im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Bundesbeauftragter Koschyk würdigte die Arbeit der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge als gelungenen Beitrag zur juristischen und moralischen Aufarbeitung von vergangenem staatlichem Unrechtshandeln, für das Deutschland international oft als Vorbild angeführt wird. Bundesbeauftragter Koschyk unterstrich, dass diese juristische und moralische Aufarbeitung von vergangenem staatlichem Unrechtshandeln nicht als Wiedergutmachung oder Vergangenheitsbewältigung verstanden werden könne und zitierte diesbezüglich den früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker: „Es geht nicht darum, Vergangenheit zu bewältigen. Das kann man gar nicht. Sie lässt sich ja nicht nachträglich ändern oder ungeschehen machen. Wer aber vor der Vergangenheit die Augen verschließt, wird blind für die Gegenwart. Wer sich der Unmenschlichkeit nicht erinnern will, der wird wieder anfällig für neue Ansteckungsgefahren.“
Bundesbeauftragter Koschyk sicherte zu, dass er auch künftig daran mitwirken möchte, dass auch das Leid der Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft nicht in Vergessenheit gerät, wozu er insbesondere in seinem Amt als stellvertretender Stiftungsratsvorsitzender der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur beitragen werde.
Zum Grußwort von Hartmut Koschyk MdB gelangen Sie HIER!
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