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Der Bundesminister des Innern, Thomas de Maizière MdB und der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas MdB, haben sich darauf verständig, dass Straftäter künftig ausgewiesen werden können, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.
Das soll bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten gelten. Auch Straftaten gegen das Eigentum könnten zur Abschiebung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt werden. Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat.
Kriminelle müssen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Bei kriminellen Ausländern muss die Ausweisung eine der Konsequenzen sein. Das ist auch notwendig, um die überwältigende Mehrzahl der unbescholtenen Flüchtlinge in Deutschland zu schützen. Diese haben es nicht verdient, mit Kriminellen in einen Topf geworfen zu werden.
Generell ist die Linie der Bundesregierung: Um Verantwortliche zu Rechenschaft zu ziehen, sollen vorhandene Gesetze konsequent durchgesetzt und mögliche Gesetzeslücken geschlossen werden.
Gesetzesverschärfungen allein können das Problem allerdings nicht lösen. Wir brauchen vorbeugende Aufklärung auch in Erstaufnahmeeinrichtungen. Wir brauchen Präsenz der Polizei auf der Straße, gute Ermittlungsergebnisse, schnelle Justiz. Ich würde mir wünschen, dass wir wie beim Thema gewalttätige Fußball-Fans auch hier zu einer schnellen Justiz kommen. Wenn dann gesetzgeberische Maßnahmen zusätzlich geboten sind – und ich halte das für geboten – dann sollten wir das schnell ändern.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel MdB und Kanzleramtsminister Peter Altmaier MdB sprachen sich zudem für eine Wohnsitzauflage aus. Die Einführung einer Wohnortpflicht befürworte ich voll und ganz. Bereits als junger Abgeordneter war ich Anfang der 90er Jahre Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages und Berichterstatter für das Wohnortzuweisungsgesetz für Aussiedler. (Damals kamen teilweise 400 000 Aussiedler pro Jahr nach Deutschland). Das Gesetz hat sich damals mehr als bewährt, da es zur gleichmäßigen Verteilung auf die Kommunen geführt und so die Überlastung einzelner Kommunen verhindert hat. Gleichzeitig konnte die Bildung von Parallelgesellschaften verhindert werden, so dass eine nahezu gelungene Integration erfolgen konnte. Eine Wohnortpflicht setzt natürlich voraus, dass eine gerechte Verteilung in ganz Deutschland und damit verbunden über alle Kommunen hinweg akzeptiert wird.
Wer bei uns eine schwere Straftat begeht verwirkt sein Gastrecht und muss das Land unverzüglich verlassen. Die Absenkung der Ausweisungshürden, auf die sich die beiden Minister geeinigt haben, ist absolut richtig. Die Ereignisse in Köln und anderen deutschen Großstädten erforderten ein rasches und konsequentes Handeln.
Wir dürfen, wollen und werden niemanden sehenden Auges in den Tod schicken. Aber was möglich ist, muss konsequent gemacht werden – sowohl bei der nationalen Gesetzgebung als auch beim Vollzug, der Sache der Länder ist.
Wenn sich bestimmte Staaten weigern, ihre straffällig gewordenen Staatsbürger zurückzunehmen, dann müssen wir diesen Punkt dringend in Gesprächen mit diesen Ländern klären. Das gehört zur außenpolitischen Agenda.
Bereits vor den Angriffen auf Frauen in der Silvesternacht hat sich die CSU-Landesgruppe dafür eingesetzt, dass Asylbewerber, die bereits während des laufenden Asylverfahrens straffällig werden, unter Umständen ihr Bleiberecht bei uns verwirkt haben. Das von den Bundesministern vorgelegte Papier ist ein erster wichtiger Schritt, um klarzustellen, dass unser Rechtsstaat es nicht tatenlos hinnimmt, wenn der von uns gebotene Schutz vor Verfolgung mit kriminellen Handlungen gedankt wird.
Im Hinblick auf den Schaden und die kriminelle Energie, die auch Straftaten, die nicht mit einer Bewährungsstrafe geahndet werden, widerspiegeln, bin ich der Ansicht, dass bereits ab einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen oder der zweiten Verurteilung kein subsidiärer Schutz gewährt werden sollte. Ein strenges Vorgehen schulden wir nicht nur unserer eigenen Bevölkerung, sondern auch den rechtstreuen Schutzsuchenden, die vor der Gewalt fliehen und sie nicht in unser Land tragen wollen.
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