Bereits seit 1998, dem Jahr des In-Kraft-Tretens des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten, lädt das Bundesministerium des Innern jährlich zur sogenannten Implementierungskonferenzen ein.
Die Konferenzen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erstellung der von der Bundesregierung an den Europarat zu übergebenen Staatenberichte zum Stand der Implementierung des Rahmenübereinkommens sowie der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und werden vom Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten geleitet. Bundesbeauftragter Koschyk eröffnet die Sitzung am 26. November 2015.
In seinem Grußwort erklärte Bundesbeauftragter Koschyk, dass für einen wirksamen Minderheitenschutz starke Selbstorganisationen der Minderheiten als Partner der politisch Verantwortlichen unverzichtbar seien. „Ich bin deshalb sehr froh, dass sich die vier autochthonen nationalen Minderheiten in Deutschland bereits vor 10 Jahren zum Minderheitenrat zusammengeschlossen haben, der mit seinem Minderheitensekretariat hier in Berlin präsent ist,“ so Bundesbeauftragter Koschyk.
Zum Grußwort von Bundesbauftragten Koschyk gelangen Sie hier.
There are 0 comments