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Koschyk: Keine europäische Einlagensicherung zu Lasten deutscher Bankkunden
26. Februar 2016
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Der Deutsche Bundestag hat sich in dieser Woche in einem gemeinsamen Antrag von CDU, CSU und SPD gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission zu einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung ausgesprochen.

Die Europäische Kommission hatte am 24. November 2015 einen Gesetzgebungsvorschlag zur Vergemeinschaftung der Einlagensicherung veröffentlicht („EDIS – European Deposit Insurance Scheme“). Der Deutsche Bundestag hatte bereits in seiner Entschließung vom 4. November 2015 zu den Überlegungen der Europäischen Kommission zur Schaffung einer Europäischen Einlagensicherung festgestellt, dass die im Bericht der fünf Präsidenten vom 22. Juni 2015 enthaltenen Vorschläge für die Errichtung einer europäischen Einlagensicherung, auch in Form einer Rückversicherung, zum jetzigen Zeitpunkt nicht akzeptabel sind.

Die Kommission ist die Hüterin der Verträge. Sie sollte sich darauf konzentrieren, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Errichtung der Bankenunion in allen Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene wirksam umgesetzt werden und dass endlich die regulatorische Sonderbehandlung von Staatsanleihen auf den Prüfstand kommt. Der Abbau der Staatsrisiken in den Bankbilanzen muss jetzt Ziel der Bankenregulierung in Europa sein.

Die Europäische Kommission setzt mit ihrem Vorschlag falsche Prioritäten. Eine gemeinsame Einlagensicherung wäre nichts anderes als eine Vergemeinschaftung der in den Banken angesammelten Risiken. Das hätte nicht mehr, sondern weniger Vertrauen in die Sicherheit der Spareinlagen in Europa zur Folge. Zudem wäre der Anreiz für die anderen Staaten groß, nicht selbst für mehr Stabilität zu sorgen, wenn die deutschen Sparer am Ende die Zeche zahlen müssen.

Es ist sehr fraglich, ob der vorliegende Verordnungsvorschlag der Kommission mit dem Grundsatz der Subsidiarität vereinbar ist. Es fehlt bereits die nach Art. 2 und Art. 5 des Subsidiaritätsprotokolls zum Vertrag der Europäischen Union erforderliche Begründung und Konsultation.

Die unionsgeführte Bundesregierung wird sich auch weiterhin gegen eine Vergemeinschaftung der europäischen Einlagensicherungssysteme aussprechen und dem Vorhaben der Europäischen Kommission, Risiken im europäischen Bankensystem zu Lasten deutscher Sparer umzuverteilen, eine klare Absage erteilen. Die Pläne der Kommission setzen falsche Prioritäten, verursachen Fehlanreize und bieten gegenüber den bereits geltenden europäischen Vorschriften zur Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungssysteme keinerlei Mehrwert. Im Gegenteil: Sie gefährden das Vertrauen der deutschen Sparer in die Sicherheit ihrer Sparguthaben und würden Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit ihren bewährten Sicherungssystemen zusätzlich belasten. Mit uns wird es keine europäische Einlagensicherung geben, die zu Lasten der deutschen Sparer und der Leistungsfähigkeit unserer Banken und Sparkassen als Finanzierer der deutschen Wirtschaft geht!

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