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Koschyk: Maßnahmen des zweiten Asylpakets müssen zügig umgesetzt werden!
5. Februar 2016
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Foto: Getty Images/Jörg Koch

Die Bundesregierung hat in dieser Woche ein zweites Asylpakets beschlossen. Zudem wurden Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Insgesamt handelt es sich um die weitreichendste Verschärfung des Asylrechts seit mehr als 20 Jahren.

CDU, CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, dass die neuen Aufnahmeeinrichtungen für das komplette Asylverfahren zuständig sein sollen. Auch Abschiebungen können direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen. Das Gesetz bestimmt zudem Gruppen von Asylbewerbern, bei denen ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden kann: Dazu gehören Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller sowie Asylbewerber, die beim Asylverfahren nicht mitwirken. Das wird beispielsweise angenommen, wenn sie über ihre Identität täuschen oder die Abnahme der Fingerabdrücke verweigern.

Die zeitlichen Abläufe werden so weit gestrafft, dass das Asylverfahren innerhalb einer Woche durchgeführt werden kann. Falls Flüchtlinge gegen eine Ablehnung ihres Asylantrages Rechtsmittel einlegen wollen, soll dieses juristische Verfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein.

Für die Dauer des beschleunigten Verfahrens muss der Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung wohnen. Die Person erhält nur dann Leistungen, wenn die Aufnahme in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung erfolgt ist und die verschärfte Residenzpflicht eingehalten wird.

Um die Flüchtlingsströme besser zu bewältigen, wird zudem der Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. Diese Regelung gilt für alle Personen mit subsidiärem Schutz, deren Aufenthaltserlaubnis nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erteilt wird.

Die monatlichen Geldbeträge für den persönlichen Bedarf nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden angepasst. Dabei werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sicherung des Existenzminimums beachtet. Für einen alleinstehenden Leistungsberechtigten bedeutet dies eine Absenkung der monatlichen Leistung um zehn Euro.

Oft legen abgelehnte Asylbewerber ärztliche Atteste vor, um ihre Abschiebung zu verhindern. Um einem Missbrauch von Attesten entgegenzuwirken, schreibt das Gesetz Anforderungen dafür fest. Eine Abschiebung kann auch dann durchgeführt werden, wenn die medizinische Versorgung im Zielstaat nicht gleichwertig mit der Versorgung in Deutschland ist.

Außerdem werden nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, berücksichtigt. Die Erkrankung muss künftig durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden.

Häufig kann eine Person nicht abgeschoben werden, weil sie keine Papiere hat. Für die Passersatzbeschaffung wird eine neue Organisation geschaffen. Dadurch kann die Bundespolizei die Länder bei der Abschiebung effektiver unterstützen.

Die Bundesregierung hat außerdem beschlossen, weitere Länder als sichere Herkunftsstaaten zu bestimmen. Algerien, Marokko und Tunesien werden als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylgesetzes Paragraph 29a eingestuft. Das Ziel ist, die Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller zu bearbeiten und dadurch die Aufenthaltsdauer in Deutschland für die Asylantragsteller deutlich zu verkürzen.

Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.

Die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsländer um die Maghreb-Staaten und die Einschränkung des Familiennachzugs sind wichtige, von der CSU-Landesgruppe seit langem geforderte Punkte.

Wie die Erfahrung mit den Westbalkanstaaten gezeigt hat, wird auch die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten dazu führen, dass sich die Zahl der Asylanträge aus diesen Ländern deutlich reduziert und damit dringend benötigte Kapazitäten frei werden. Die durch die Bundesregierung auf den Weg gebrachten Maßnahmen schließen sich an eine sehr umfangreiche Reihe von weitgehenden Maßnahmen an, die in den letzten Monaten zur Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung beschlossen wurden. Diese müssen nun zügig umgesetzt werden.

Die Maßnahmen des zweiten Asylpakets, die die Große Koalition auf den Weg gebracht haben, stellen wichtige Bausteine zur Steuerung des Zustroms von Asylsuchenden sowie zur deutlichen und nachhaltigen Reduzierung der Asylmigration dar. Es wird noch weiterer gesetzgeberischer und operativer Maßnahmen bedürfen, um diese Ziele zu erreichen, aber die Beschlüsse demonstrieren, dass die Bundesregierung entschlossen ist, beharrlich an diesen Zielen zu arbeiten.

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