Für Deutschland Zur Diskussion
Koschyk: Teilhabe statt Fürsorge für Menschen mit Behinderungen realisieren
23. September 2016
0

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche den Gesetzentwurf für ein neues Bundesteilhabegesetz in erster Lesung beraten.

Am 26. März 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft getreten. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seither geltendes Recht und eine wichtige Leitlinie für die Behindertenpolitik in Deutschland. Bund, Länder und Gemeinden sowie die Sozialversicherung und andere Institutionen arbeiten ständig an der Weiterentwicklung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu bekannt, das deutsche Recht grundsätzlich in Übereinstimmung mit diesem Menschenrechtsübereinkommen weiterzuentwickeln.

Mit dem Bundesteilhabegesetz sollen wesentliche Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention schrittweise umgesetzt werden. So sollen die Freibeträge der Betroffenen bei Einkommen und Vermögen verbessert werden. Zudem sollen die Zugänge auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern und Beratung und Assistenz verbessert werden. CDU und CSU verfolgen mit dem Gesetz aber nicht das Interesse, Menschen mit Behinderungen zwingend in den ersten Arbeitsmarkt zu drängen. Die individuelle Ausrichtung der Leistungen soll auch und gerade Menschen mit schweren Behinderungen zu Gute kommen.

Schon im Vorfeld hat der Gesetzesentwurf zu vielen Diskussionen seitens der Betroffenen geführt. Umso wichtiger ist es, dass wir parteiübergreifend und gemeinsam zu einer guten Lösung kommen.

Mit dem Bundesteilhabegesetz will der Bund künftig rund 700 Millionen Euro bereitstellen, um den Alltag von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Von einem Spargesetz kann also nicht die Rede sein. Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden künftig Fachleistungen statt Fürsorgeleistungen sein.

Nach mehr als 15 Jahren sollen höhere Freigrenzen beim Einkommen und Vermögen für Arbeitnehmer mit Behinderungen gelten: Bis 30 000 Euro wird das Erwerbseinkommen künftig freigestellt. Statt einem Barvermögen von heute 2.600 steigt dieses künftig auf zunächst 25.000 Euro und ab 2020 auf 50 000 Euro. Für die Unionsfraktion ist besonders wichtig, dass die Einkommen der Lebenspartner nicht länger für die Finanzierung der Eingliederungshilfe herangezogen werden. Damit wird das faktische Heiratsverbot endlich aufgehoben.

Mit dem Bundesteilhabegesetz darf es keine Rückschritte für die Betroffenen geben. Es existieren Ängste, dass dies mit der heutigen Fassung des Gesetzes passieren könnte. Deswegen werden CSU und CDU im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf achten, dass der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht erschwert wird. Hilfen in frühen Stadien einer Behinderung müssen möglich bleiben. Wer heute Leistungen bezieht, soll auch in Zukunft seine Ansprüche behalten. Vor allem im Bereich der Pflege- und Eingliederungshilfeleistungen darf es keine neuen Verschiebebahnhöfe geben.

About author

Verwandte Artikel

(Diese Artikel könnten Sie auch interessieren)

ausgabe-bayreuth-stadt-und-landkreis-2022-03-16-1008x1024

„Von dankbaren Flüchtlingen und riesiger Hilfsbereitschaft“- Bericht des Nordbayrischen Kuriers über den ersten Hilfsgütertransport der „Humanitären Brücke Oberfranken – Transkarpatien“

Ein Bericht des Nordbayrischen Kuriers beschreibt ...

Weiterlesen
Mit den Studenten Yarysa Kovdra und Tristan Heck in Ushgorod/ Ukraine.

Der zweite Hilfskonvoi der „Humanitäre Brücke Oberfranken-Transkarpatien“ ist in der Ukraine angekommen

Ein zweiter Hilfskonvoi der Stiftung Verbundenheit...

Weiterlesen
Plakat Benefizkonzert Final

Benefizkonzert des Zamirchor Bayreuth

Das Benefizkonzert des Zamirchor Bayreuth, das im ...

Weiterlesen

There are 0 comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert