Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk MdB (rechts) mit dem Ministerpräsidenten der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien, Oliver Paasch (Mitte) und dem Leiter der gemeinsamen Delegation der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region in Berlin, Olaf Bodem (links)
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, ist im Berliner Bundesministerium des Innern mit dem Ministerpräsidenten der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Oliver Paasch, zu einem Informations- und Gedankenaustausch zusammengetroffen. Der Ministerpräsident erwiderte damit einen Besuch des Bundesbeauftragten in der ostbelgischen Stadt Eupen im September 2014. Er wurde vom Leiter der gemeinsamen Delegation der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Wallonischen Region in Berlin, Olaf Bodem, begleitet.
Koschyk stellte eingangs seine Aufgabengebiete innerhalb der Bundesregierung dar. Er sprach seine Anerkennung für die in Belgien gefundene Lösung des Minderheitenschutzes für die deutschsprachige Bevölkerung aus und empfahl sie als ein sehr gutes Beispiel in Europa. Paasch hob seinerseits die gute Vernetzung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit anderen Regionen in Europa hervor; nur durch den gegenseitigen Erfahrungsaustausch könne der nur 77.000 Einwohner zählende Gliedstaat des Königreichs Belgien seine umfangreichen Aufgaben wahrnehmen.
Breiten Raum nahm in der Unterredung die von der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) 2013 initiierte Europäische Bürgerinitiative „Minority SafePack“ ein, die von der Europäischen Kommission vorerst nicht angenommen worden ist. Sowohl Ministerpräsident Paasch als auch Bundesbeauftragter Koschyk sprachen sich für einen Prozess des Dialogs anstelle eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof aus und riefen die Europäische Kommission auf, auf die FUEV mit einem konkreten Gesprächsangebot zuzugehen.
Beide Regierungspolitiker vereinbarten, den Informations- und Gedankenaustausch fortzusetzen und künftig auch Vertreter des Deutschen Bundestages und des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft einzubeziehen.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ist ein Teil des Gebiets, das 1920 in der Folge des Versailler Vertrages von Deutschland an Belgien abgetreten wurde, und umfasst heute die neun Gemeinden, in denen vorwiegend Deutsch gesprochen wird. Im Zuge der Umwandlung des belgischen Einheitsstaates in einen Bundesstaat ab den 1970er Jahren konnte auch die heutige Deutschsprachige Gemeinschaft ihre Autonomie ausbauen. Heute besteht sie in Belgien gleichberechtigt als Teilstaat mit Gesetzgebungshoheit neben den anderen im bundesstaatlichen Gefüge (d.h. der Französischen Gemeinschaft, Wallonischen Region, Flandern und der Region Brüssel) und hat zwischenzeitlich im Zuge von insgesamt sechs Staatsreformen bedeutende Selbstverwaltungsrechte erworben. Zu den verfassungsmäßigen Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft zählen neben den kulturellen Angelegenheiten und dem Bildungs- und Ausbildungswesen auch die Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Sozialpolitik.
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