Anlässlich der Zustimmung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages zur Einführung eines Feuerwehrführerscheins erklärt der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Hartmut Koschyk:
„Nach schwierigen Verhandlungen konnte die CSU heute im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags eine praktikable Lösung zur Einführung eines ‚Feuerwehrführerscheins‘ durchsetzen. Wir helfen damit auch in unserer Region den vielen Ehrenamtlichen, die bei freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und technischen Hilfswerken einen wertvollen Dienst für die Allgemeinheit leisten. In enger Abstimmung mit den Feuerwehrverbänden und den weiteren betroffe-nen Hilfs- und Rettungsorganisationen haben wir damit folgende Regelungen beschlossen:
Für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 4,75 t zulässigem Gesamtgewicht geben wir den Bundesländern einen weitgehenden Gestaltungsspiel-raum für eigene Reglungen zum Erwerb einer Fahrberechtigung. Damit ist der Weg frei für unbürokratische Ausbildungen und Prüfungen. Besonders wichtig war uns dabei, dass dies von den Organisationen intern geleistet werden darf.
Für Einsatzfahrzeuge von 4,75 bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht wird es eine Fahrberechtigung zu wesentlich erleichterten Bedingungen geben. Die theoretische Ausbildung und Prüfung entfällt. Ein besonderer Anreiz für das Ehrenamt besteht darin, dass diese Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge nach zwei Jahren ohne weitere Prüfung in einen regulären Führerschein der Klasse C1 umgeschrieben werden kann.
Die Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste haben auch in unserer Region durch die Einführung der neuen EU-Führerscheinklassen zunehmend Schwierigkeiten, genügend Nachwuchsfahrer zu finden, die Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen fahren dürfen. Die CSU hat bereits seit Längerem auf eine Ausnahmeregelung für Feuerwehren gedrängt und wurde auch durch einen von Bayern initiierten Bundesratsantrag unterstützt, der von der breiten Mehrheit der Bundesländer mitgetragen wurde.“
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