Das Ministerkomitee des Europarats hat am 03. Februar 2016 seine Empfehlungen zur Implementierung des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten durch Deutschland verabschiedet.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk, erklärt hierzu: „Deutschland hält – trotz des engen Haushaltskorsetts – an einem starken Bekenntnis zu seinen nationalen Minderheiten fest. Dies ist sicherlich keine Selbstverständlichkeit. Vor dem Hintergrund des aktuellen Flüchtlingszustroms ist dieses Bekenntnis aber umso bedeutsamer, da Schutz und Förderung nationaler Minderheiten zugleich immer auch Ausdruck einer offenen und toleranten Gesellschaft sind, in der jeder Mensch mit Respekt behandelt wird und zwar unabhängig davon, welcher Ethnie er angehört oder welche Sprache er spricht. Ich freue mich, dass dieser Umstand auch von den Gremien des Europarates so erkannt worden ist. Die Empfehlungen des Ministerkomitees werden von Seiten der Bundesregierung sehr ernst genommen und in Kürze zwischen Bund und Ländern eingehend beraten.“
Im Rahmen der Umsetzung des Abkommens sind dem Europarat alle fünf Jahre sog. Staatenberichte zu übermitteln, in denen ein Vertragsstaat über die Fortschritte in seinen Schutz- und Förderbemühungen zugunsten der auf seinem Staatsgebiet lebenden nationalen Minderheiten Auskunft gibt. Der jeweilige Staatenbericht wird von einem Beratenden Ausschuss analysiert, der – insbesondere auf der Grundlage eines Vor-Ort-Besuchs im jeweiligen Vertragsstaat – eine Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen verabschiedet. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse formuliert das Ministerkomitee des Europarats eine Reihe von konkreten Empfehlungen.
Der Beratende Ausschuss hat in seiner Stellungnahme vom 19. März 2015 festgestellt, dass der institutionelle Rahmen für den Schutz von Minderheiten in Deutschland in den vergangenen Jahren weiter gestärkt worden ist. Zudem würden die Bundes- und Landesbehörden die Bewahrung und Entwicklung von Minderheitensprachen und -kulturen auch weiterhin in maßgeblicher Weise unterstützen. In seinen aktuellen Empfehlungen ersucht das Ministerkomitee die öffentlichen Stellen in Deutschland u.a., das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz weiter zu stärken und eine aktive Förderung der tatsächlichen Gleichbehandlung von Sinti und Roma in Wirtschaft und Gesellschaft weiter voranzutreiben. Zudem sollen nach den Empfehlungen des Ministerkomitees die Bemühungen zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz sowie zur Verhinderung von Rechtsextremismus fortgesetzt werden.
Eine Pressemitteilung auf der Internetseite des Europarats finden Sie hier.
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