Für Deutschland International
Monique Van Daalen, Botschafterin des Königreichs Niederlande, empfängt Bundesbeauftragten Koschyk in der niederländischen Botschaft Berlin
6. Juli 2016
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, wurde von Monique Van Daalen, Botschafterin des Königreichs Niederlande in Berlin zu einem Meinungs- und Informationsaustausch in der niederländischen Botschaft empfangen.

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die deutsche und niederländische Arbeit in Fragen des Minderheitenschutzes.

Die nationale Minderheit der Friesen in Deutschland unterteilt sich in die Nord-, Ost- und Saterfriesen. Bundesbeauftragter Koschyk berichtete von der Sitzung des Beratenden Ausschusses zu Fragen der Friesischen Volksgruppe, die am 19. April in Bunderhee, Ostfriesland, stattgefunden hat. Den Bericht können Sie HIER nochmals nachlesen.

Koschyk berichtete dabei von der sehr guten und erfolgreichen Arbeit der friesischen Vereine und Verbände, die sich mit viel Engagement für den Erhalt der friesischen Sprache und Kultur einsetzen. Notwendige Unterstützung bekommen diese vor allem aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und von den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Botschafterin Van Daalen berichtete Bundesbeauftragtem Koschyk von der geographischen Gliederung der Niederlande in 12 Provinzen. Siedlungsgebiet der sog. Westfriesen ist die niederländische Provinz Fryslân, in der 27 Gemeinden ihren Sitz haben (davon 11 Städte). Als königlicher Kommissar amtiert John Jorritsma für die Belange der friesischen Minderheiten.

Die Westfriesen sind in den Niederlanden als autochthone, nationale Minderheit anerkannt und genießen besonderen Schutz, was die friesische Sprache und Kultur betrifft. In der Provinz Fryslân werde in den Schulen die friesische Sprache, Kultur und Geschichte gelehrt.

Der besondere rechtliche Status der nationalen Minderheiten und ihrer Sprachen sowie der anerkannten Regionalsprachen beruht sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden auf dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, Den genauen Wortlaut der Rahmenvereinbarung können Sie HIER nachlesen. Beide völkerrechtliche Verträge begründen umfangreiche Schutz- und Förderverpflichtungen der Vertragsparteien.

In der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Fragen der friesischen Volksgruppe im Jahr 2017 sollen auch Möglichkeiten einer vertieften deutsch-niederländischen Zusammenarbeit in Fragen der Friesischen Minderheiten in beiden Ländern erörtert werden.

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Sebastian Machnitzke

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