Für Deutschland International
Protokoll über die 19. Sitzung der Deutsch-Rumänischen Regierungskommission für Angelegenheiten der deutschen Minderheit in Rumänien vom 20. bis 22. April 2016 in Goslar
22. April 2016
0

Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk MdB und Alexandru Victor Micula, Staatssekretär im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten von Rumänien, bei der Unterzeichnung des Protokolls

HP _DSC1189

Protokoll über die 19. Sitzung der Deutsch-Rumänischen Regierungskommission

für Angelegenheiten der deutschen Minderheit in Rumänien

vom 20. bis 22. April 2016 in Goslar

1. Die Deutsch-Rumänische Regierungskommission für Angelegenheiten der deut-schen Minderheit in Rumänien (die Kommission) tagte vom 20. bis 22. April 2016 in Goslar. Leiter der deutschen Delegation war der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Herr Hartmut Koschyk, MdB. Die rumänische Delegation leitete Herr Alexandru Victor Micula, Staatssekretär im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten von Rumänien. Die diesjährige Sitzung der Regierungskommission findet vor dem Hintergrund des 150. Thronjubiläums Karls I. von Hohenzollern-Sigmaringen statt. Seine Inthronisierung markiert die Beschleunigung der Modernisierung des Landes und der Gesellschaft.

2. Die Kommission hebt die hervorragende Beziehung zwischen Deutschland und Rumänien hervor, die als Partner in EU und NATO freundschaftlich verbunden sind. Sie findet Ausdruck in der engen Zusammenarbeit auf politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Ebene. Der Bewahrung und Förderung der deutschen Minderheit in Rumänien wird im Rahmen dessen von beiden Seiten höchste Bedeutung beigemessen. Die Kommission betont dabei den wesentlichen Beitrag, den die deutsche Minderheit zur Konsolidierung der deutsch-rumänischen Beziehungen leistet, und lobt die intensive Partizipation der Minderheitenvertreter des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien sowie der einzelnen Regionalforen. Ebenso würdigt die Kommission die seit 1992 getroffenen Maßnahmen Rumäniens, die zu einer Verbesserung der Situation der deutschen Minderheit beigetragen haben.

3. Die Kommission nimmt den erneuten Appell der deutschen Minderheit zur Kenntnis, die Bundesrepublik Deutschland möge eine baldige Vollanwendung der Schengen-Regelungen auf Rumänien konsequent und entschlossen unterstützen. Damit würde auch eine Festigung der Beziehungen der deutschen Minderheit in Rumänien zu Deutschland erreicht.

4. Die rumänische Seite begrüßt die finanzielle Unterstützung der deutschen Minderheit in Rumänien durch das Bundesministerium des Innern. Die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel beträgt in diesem Jahr ca. 1,9 Mio. €, hinzu kommen Rückflussmittel aus Darlehen zur Wirtschaftsförderung in Höhe von ca. 1,6 Mio. €. Insgesamt werden damit im Jahr 2016 ca. 3,5 Mio. € für Zwecke der deutschen Minderheit in Rumänien bereitgestellt. Die damit finanzierten Hilfsmaßnahmen werden mit dem Demokratischen Forum der Deutschen in Rumänien abgestimmt und betreffen die drei Kernbereiche der Förderung in Form der sozial-humanitären, der wirtschaftlichen sowie der gemeinschaftsfördernden Hilfen, deren Schwerpunkt auf der Jugendförderung liegt.

5. Die Kommission begrüßt die Tätigkeit der folgenden von Deutschland unterstütz-ten Wirtschaftsstiftungen:

• Der Banater Verein für Internationale Kooperation BANATIA
• Die Stiftung für Internationale Zusammenarbeit SAXONIA – TRANSILVANIA
• Die Sathmarer und Nord-Siebenbürgische Stiftung für intern. Kooperation
• Die Stiftung ACI BUKOWINA
• Der Verein für internationale Kooperation TRANSCARPATICA

Allein 2015 wurden von den Wirtschaftsstiftungen 475.000 Euro an zinslosen oder zinsverbilligten Darlehen gewährt, die Unternehmen aus Landwirtschaft, Medizin, Handwerk, Produktion, Dienstleistung und vielen weiteren Branchen zugutekamen. Die Finanzierungshilfen zielen dabei vor allem auf langfristig nutzbare Investitionen ab. Sie dienen der Verbesserung von Wirtschaft und Infrastruktur in den Gebieten, die von Angehörigen der deutschen Minderheit bewohnt sind, der Erhaltung bestehender Arbeitsplätze und der Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten.
Seit Beginn der Förderung wurden mit deutschen Mitteln insgesamt 2.627 Betriebe mit 3.027 Kreditverträgen unterstützt. Zudem konnten über 2.000 Beratungen durchgeführt werden, die angehenden wie etablierten Unternehmern Perspektiven und Hilfestellungen zu liefern vermochten. Darüber hinaus konnten dank der Stiftungen insgesamt 13.419 Arbeitsplätze geschaffen werden, was vielen Regionen einen deutlichen Wohlstandsgewinn einbrachte. In diesem Zusammenhang bestätigt die rumänische Seite erneut, dass die Stiftungen keine eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten wahrnehmen. Ebenso sichert sie zu, dass Kursdifferenzen bei der Kreditrückzahlung gemäß der rumänischen Steuergesetzgebung ebenso wenig besteuert werden wie die Bearbeitungsgebühren im Rahmen der Wirtschaftshilfen.

6. Rumäniens Ministerium für Arbeit, Familie, sozialen Schutz und Senioren erarbeitet eine Rechtsvorschrift gemäß dem Gesetz für Sozialdienste Nr. 292/2011 und auf Basis weiterer legislativer Veränderungen im Sozialbereich. Sie betrifft auch Verbesserungen der Bestimmungen für den Bereich des Schutzes und der Unterstützung der Rechte von Senioren und Personen mit Behinderung. Die vertragliche Vereinbarung sozialer Dienstleistungen stellt das Hauptinstrument für ihre Finanzierung dar. Aus diesem Grund soll eine engere Zusammenarbeit zwischen den lokalen Verwaltungsbehörden und den vom deutschen Staat unterstützten privaten Anbietern sozialer Dienste (Vereine, Stiftungen und gesetzlich anerkannte Konfessionen) erfolgen.

7. Durch das Gesetz Nr. 293/2015 zur Genehmigung der Dringlichkeitsverordnung Nr. 35/2015 wurden die Bruttogrundgehälter für das Personal im öffentlichen System der Sozialhilfe zum 01.10. 2015 um 25% erhöht, u.a. um eine Abwanderung gut ausgebildeter Kräfte zu anderen Pflegeeinrichtungen in Rumänien oder ins Aus-land zu verhindern. Dementsprechend werden die auf dem Gesetz Nr. 34/1998 basierenden Subventionsbeträge für qualifiziertes Personal im sozialen Dienstleistungsbereich erhöht.

Die deutsche Seite bittet die rumänische Seite zeitnah zu prüfen, ob der derzeitige Beitrag von 250 RON erhöht werden kann.

8. Die rumänische Seite würdigt die Hilfen des Auswärtigen Amtes, das die deut-sche Minderheit im Jahr 2016 im Kultur- und Bildungsbereich mit ca. 386 Tsd. Euro fördert. Die rumänische Seite schätzt die Tatsache, dass der deutsche Bundestag die Summe von 1 Mio. Euro für die Unterstützung des deutschsprachigen Schulwesens in Rumänien zur Verfügung gestellt hat, und damit dem Vorschlag des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien gefolgt ist. Sie äußert die Zuversicht, dass diese Unterstützung auch in der Zukunft erhalten werden wird.
Die rumänische Seite unterstreicht ihr Interesse daran, den Dialog fortzusetzen und weitere Möglichkeiten der Unterstützung des deutschsprachigen Schulwesens in Rumänien zu identifizieren. Beide Seiten würdigen die durch das Land Baden-Württemberg und den Freistaat Bayern in Rumänien geleisteten zahlreichen Hilfen, insbesondere das Lehrerentsendeprogramm und für Hilfen im humanitären Bereich.

9. Die Kommission würdigt die Arbeit des Zentrums für Lehrerfortbildung in deut-scher Sprache in Mediasch, das als nationales Ausbildungszentrum fungiert. Das Fortbildungszentrum wird den derzeitigen Status als dem Bildungsministerium untergeordnete Einrichtung behalten. Ebenso gewürdigt werden jene Schulen, die ihre Schüler auf das Sprachdiplom II der Kultusministerkonferenz (DSD) vorbereiten. Die rumänische Seite fordert in diesem Zusammenhang, die bislang geleistete Unterstützung für die genannten Institutionen weiterzuführen und zu intensivieren. Die deutsche Seite hebt erneut den Vorbildcharakter der rumänischen Bildungsgesetzgebung im Bereich der Minderheitenförderung hervor. Insbesondere die Schülern anderer Ethnizitäten eingeräumte Möglichkeit, am deutschsprachigen Unterricht teilzunehmen, wird als positives Beispiel für den interethnischen Dialog und die Förderung des Interkulturalismus angesehen.

10. Die Kommission schätzt die Umsetzung des Abkommens zwischen der deut-schen und der rumänischen Regierung über schulische Zusammenarbeit. Zudem hebt sie hervor, dass das mehrjährige Programm zur Konsolidierung der Qualität des Unterrichts in deutscher Sprache im Interesse beider Länder liegt. Zur Umsetzung dieses Programms haben beide Seiten langfristige Bildungsbündnisse abgeschlossen. Die deutsche Seite wird die deutsche Minderheit in Rumänien dabei unterstützen, eine aktive Rolle in diesem Prozess einzunehmen. Die rumänische Seite wird Lösungen für die Erstellung, Übersetzung und Herausgabe der Lehrbücher für den deutschsprachigen Unterricht finden.
Beide Seiten würdigen die Erfolge der rumänischen Schulen, die im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms durch die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen gefördert werden. Besondere Bedeutung haben:

• die Tätigkeit der Spezialabteilungen am Deutschen Goethe-Kolleg in Bukarest und am Nikolaus Lenau Lyzeum in Temeswar
• die Förderung von Schulen, die das Deutsche Sprachdiplom II der Kultusministerkonferenz anbieten, sowie von Lehrkräften, die entsprechende Prüfungen abnehmen können
• die stärkere Förderung des Fachunterrichts in deutscher Sprache

Hohe Priorität genießt zudem die Förderung der Mobilität von Schülern, Studenten, Lehrkräften und jungen Forschern. Die Partnerschaften zwischen Schulen und Hochschulen werden gleichermaßen gefördert, vor allem zwischen solchen, die deutschsprachige Studiengänge anbieten. Darüber hinaus wünscht die rumänische Seite, allen Schülern, die im Rahmen des deutschsprachigen Unterrichts besonders herausragende Leistungen vorweisen können, eine Teilnahme an den diversen Austauschprogrammen zu ermöglichen, etwa jenen des Pädagogischen Austauschdienstes. Auf diesem Wege sollen die Schüler zu noch größeren Leistungen motiviert werden.

11. Die rumänische Seite zieht Maßnahmen zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur in Betracht. Wichtig sind hierbei insbesondere der Ausbau des Nikolaus-Lenau-Gymnasiums in Temeswar sowie Sanierung und Ausbau des Johann-Ettinger-Gymnasiums in Sathmar. Die Kommission nimmt den Wunsch zur Kenntnis, die Zahl der staatlich geförderten Studienplätze an der Lucian-Blaga-Universität Sibiu/Hermannstadt aufzustocken, die als Grundlage für die Ausbildung deutschsprachiger Lehrkräfte dienen.

12. Die rumänische Seite würdigt das deutsche duale Berufsausbildungssystem. Im Rahmen dessen begrüßt die Kommission den Abschluss des zweiten Jahrgangs, der auf Basis einer berufsbildenden dualen Ausbildung unterrichtet wurde. Maßgeblichen Anteil an dem Erfolg tragen die Berufsschule Kronstadt als erste Bildungseinrichtung dieser Art in Rumänien sowie die Berufsschulen in Hermannstadt, Temeswar und Mühlbach. Die Kommission begrüßt die Einrichtung dualer Studiengänge mit Unterstützung der deutschen Wirtschaft in den Universitäten in Rumänien. Sie unterstützt die deutsch-rumänische Zusammenarbeit bei der beruflichen Ausbildung im dualen System in Rumänien.

13. Die Kommission lobt die Anstrengungen beider Länder, die kulturelle Identität der deutschen Minderheit in Rumänien zu erhalten und zu fördern. Sie sieht materielles wie immaterielles Kulturgut als essenzielle Voraussetzung für den Fortbestand der Minderheit an und befürwortet die Durchführung von Projekten, die auf ihre Bewahrung und Bestätigung abzielen. Die deutsche Seite dankt Rumänien insbesondere für seine geleistete Unterstützung für von Deutschland initiierte Kulturprojekte.
Zugleich erkennt die Kommission die Bedeutung an, die der Wiederentdeckung Rumäniens und der Heimat durch junge Menschen zukommt, deren Eltern aus Rumänien nach Deutschland ausgewandert sind. Sie spricht sich für die Durchführung von Projekten aus, die zur Stärkung der Brückenfunktion ethnischer Deutscher und zur Konsolidierung wie Dynamisierung der deutsch-rumänischen Beziehungen beitragen.

14. Die rumänische Seite verpflichtet sich, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um eine Gesetzesvorlage zu Regelung des Betriebs des Brukenthal-Museums gemäß Gesetz 182/2000 (Gesetz über den Schutz der nationalen Kulturgüter) auszuarbeiten und auf den Weg zu bringen.

15. Die rumänische Seite sichert zu, im Rahmen der derzeitigen Überarbeitung des Denkmalrechts alle mehrdeutigen Bestimmungen zu entfernen und den Prozess der Genehmigung von Investitionen zu vereinfachen.

16. Die Kommission nimmt den Vorschlag der rumänischen Seite zur Kenntnis, ein gemeinsames Programm zur Überwachung historischer Bauten der deutschen Minderheit einzurichten. Auf diesem Wege sollen rechtzeitig Notfallmaßnahmen zur Rettung von kirchlichen und privaten Gebäuden durchgeführt werden können.

17. Die Kommission nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen der in Deutschland ansässigen Landsmannschaften und Verbände zur Kenntnis, die die Restitution von Eigentum der deutschen Minderheit und der evangelischen Kirche zum Ziel haben. Ebenso nimmt sie die vorgeschlagenen Maßnahmen der in Deutschland ansässigen Landsmannschaften und Verbände zur Kenntnis, die der Entschädigung von Personen dienen, die vom kommunistischen Regime verfolgt wurden. Die Kommission fordert darüber hinaus eine Beschleunigung des Restitutionsverfahrens für Güter, die von der evangelischen Kirche AB und dem DFDR zurückgefordert wurden.

18. Die Kommission befürwortet das von den landsmannschaftlichen Verbänden der Deutschen aus Rumänien ausgesprochene Interesse, die Programme der rumänischen Regierung zur Förderung der Auslandsrumänen auf die aus Rumänien stammenden Deutschen auszuweiten. Zudem spricht sie sich für eine Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Bildungsprogrammen in rumänischer Sprache aus.

19. Die deutsche Seite würdigt insbesondere die Erhöhung der finanziellen Unterstützung der deutschen Minderheit durch die rumänische Seite, die im Jahr 2016 für diese Zwecke einen Betrag von 8.343.470 RON (ca. 1,86 Mio. €) bereitstellt.

20. Die Kommission schätzt die im Jahr 2016 angedachten Programme, die einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und Stärkung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität der Minderheitenangehörigen leisten. Gleichzeitig hebt sie die positiven Auswirkungen der Hilfen auch für die rumänischen Staatsbürger anderer Herkunft hervor, ebenso wie ihren Beitrag zum harmonischen und gedeihlichen Zusammenleben.

21. Die rumänische und die deutsche Seite setzen den Gedankenaustausch fort, um weitere Themen beiderseitigen Interesses, die den bilateralen Beziehungen einen Mehrwert verleihen, zu definieren und zu diskutieren.

22. Die nächste Sitzung der Regierungskommission soll im Frühjahr 2017 in Rumänien stattfinden.

Hartmut Koschyk, MdB

Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

Alexandru Victor Micula

Staatssekretär für Politikanalyse und die Beziehung zum Parlament im Außenministerium

Zum Protokoll in rumänischer Sprache gelangen Sie hier.

Einen Artikel zur 19. Sitzung der Deutsch-Rumänischen Regierungskommission für Angelegenheiten der deutschen Minderheit in Rumänien vom 20. bis 22. April 2016 in Goslar finden Die hier.

About author

Verwandte Artikel

(Diese Artikel könnten Sie auch interessieren)

unnamed-2

Stafette der Freundschaft wird weitergereicht – Staatsminister Martin Dulig, stellv. Ministerpräsident des Freistaates Sachsen folgt Hartmut Koschyk als neuer Ko-Vorsitzender des Deutsch-Koreanischen Forums nach

Im Rahmen des 20. Deutsch-Koreanischen Forums und ...

Weiterlesen
1

Koschyk trifft südkoreanischen Wiedervereinigungsminister Kwon Young-se

Der deutsche Ko-Vorsitzende des Deutsch-koreanisch...

Weiterlesen
Bild-35

Dr. Theo Sommers Verdienste um die deutsch-koreanischen Beziehungen werden unvergessen bleiben!

Tief betroffen nehmen wir Abschied vom „Gründun...

Weiterlesen

There are 0 comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert