Für Deutschland International
Stärkung der Unterstützung für deutsche Minderheiten auch im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2018 verankert / Auch Förderung des Sekretariats für Niederdeutsch durch den Bund sichergestellt
28. Juni 2017
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Die Angehörigen der deutschen Minderheiten im östlichen Europa und in den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion können künftig mit mehr Kontinuität ihrer Förderung rechnen. Nachdem bei den Aufstellungen der Bundeshaushalte für die Jahre 2015, 2016 und 2017 die Haushaltspolitiker im Deutschen Bundestag in den parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts stets Verbesserungen beschlossen hatten, sind diese nunmehr bereits im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2018 fortgeschrieben. Diese Fortschreibung ist Bestandteil des Beschlusses des Bundeskabinetts am 28. Juni 2018.

Insbesondere stehen im Titel „Allgemeine Hilfen für die deutschen Minderheiten in MOE, GUS und Baltikum“ insgesamt rd. 2,3 Millionen Euro mehr gegenüber dem Finanzplanansatz zur Verfügung. Hiervon soll die deutsche Minderheit in Polen bis zu zwei Millionen Euro erhalten, damit der weitgehend aufgezehrte Kapitalstock der Stiftung für die Entwicklung Schlesiens, aus dessen Erträgen Maßnahmen zu Gunsten der deutschen Minderheit in Polen finanziert werden, geschont werden kann. 300.000 Euro stehen zur Kompensation für Lohnsteigerungen in Alten- und Pflegeheimen sowie in Sozialstationen, die für Angehörige der deutschen Minderheit in Rumänien eingerichtet wurden, zur Verfügung.

Der Regierungsentwurf setzt auch ein deutliches Zeichen dafür, dass der Bund seiner Verantwortung gegenüber der Sprechergruppe des Niederdeutschen, einer durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Deutschland geschützten Regionalsprache, nachkommt. Die Regionalsprache wird in acht deutschen Bundesländern gesprochen und zählt etwa acht Millionen Sprecherinnen und Sprecher. Bis Ende 2016 war die Geschäftsstelle des Bundesrat für Niederdeutsch (BfN) beim Institut für Niederdeutsche Sprache in Bremen angesiedelt, das wegen der eingestellten Finanzierung durch die bisherigen Geberländer Bremen, Hamburg, Niedersachen und Schleswig-Holstein vor einer ungewissen Zukunft steht. Durch die Schaffung eines Sekretariats für den Bundesrat für Niederdeutsch bereits im Jahr 2017, kann der BfN unabhängig von einer Förderung durch die Bundesländer seinen wichtigen koordinierenden Aufgaben nachkommen. Für das Sekretariat sieht der Regierungsentwurf im Jahr 2018 die Fortführung der Förderung mit Mitteln in Höhe von bis zu 60.000 Euro vor. Das Sekretariat wird analog dem für die vier autochthonen Minderheiten eingerichteten Minderheitensekretariat tätig werden.

Ermöglicht wurde die Fortschreibung dieser Verbesserungen durch Umschichtungen im Etat des Bundesministeriums des Innern. Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, dankte dem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, für diese richtungsweisende Entscheidung, die ein klarer Beleg dafür ist, dass auch angesichts wichtiger Themen wie etwa Innere Sicherheit und Flüchtlingsaufnahme die Belange der deutschen Minderheiten im östlichen Europa und auch der Sprechergruppe Niederdeutsch in der Politik der Bundesregierung ihre angemessene Berücksichtigung finden.

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