Für Deutschland International
Tä­tig­keits­be­richt von Bun­des­be­auf­trag­ten Koschyk für 2014 ver­öf­fent­licht
14. April 2015
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Am 8. Januar 2014 hat das Bundeskabinett Hartmut Koschyk MdB zum Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten berufen.

Einen Einblick in seine Arbeit, seine Ziele und Besuche vor Ort möchte Bundesbeauftragter Koschyk mit einem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 geben. Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Tätigkeit für die Belange der Aussiedler, der nationalen Minderheiten in Deutschland und der deutschen Minderheiten in Europa und den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion.

Bundesbeauftragter Koschyk: „Das Amt des Bundesbeaufragten wurde im Jahr 1988 eingerichtet, als Michail Gorbatschows Politik von Glasnost und Perestroika zu einem starken Anstieg der Zahlen der Aussiedler – vor allem aus der Sowjetunion – führte. Viele hatten schon lange zuvor einen Antrag auf Ausreise gestellt und deswegen über viele Jahre Benachteiligungen und Demütigungen er-fahren müssen. Sie sind zu uns gekommen, um als Deutsche unter Deutschen zu leben.

Seit einer im Herbst 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzesnovelle sind die Zahlen der zu uns kommenden Spätaussiedler wieder moderat gestiegen. Ich bin sicher, dass deren Integration ebenso gut gelingen wird wie in der Vergangenheit. Ich betrachte die Integration der Aussiedler in die Gesellschaft der Bundesrepublik insgesamt als eine Erfolgsgeschichte und sehe mich hierbei nicht zuletzt durch eine aktuelle Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge aus dem Jahr 2013 klar bestätigt. Es liegen aber auch noch große Aufgaben vor uns.

Wichtig ist es mir dabei zu betonen: Der größte Beitrag zur Integration erfolgt nicht durch Bund, Länder und Kommunen, sondern durch die Spätaussiedler selbst, über solide Familienstrukturen und landsmannschaftlichen Zusammenhalt. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass sich auch diejenigen Spätaussiedler, die infolge der 2013 beschlossenen Gesetzesänderung zu uns kommen werden, schnell bei uns einleben werden.

Im Jahr 2002 wurde die Zuständigkeit des Aussiedlerbeauftragten um die nationalen Minderheiten erweitert. Ich bin somit der zentrale Ansprechpartner für die anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland sowie für die deutschen Minderheiten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa und in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Wussten Sie, dass jeder siebte Europäer einer alteingesessenen Minderheit angehört oder eine Regional- oder Minderheitensprache spricht? Sie sind ein nicht wegzudenkender Teil unseres kulturell reichen und vielfältigen Europas!

Leider werden nationale Minderheiten zuweilen immer noch für politische Auseinandersetzungen instrumentalisiert. Besonders dramatisch zeigt sich dieses derzeit in der Ukraine. Dabei besteht mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen bereits eine gute Grundlage für einen zeitgemäßen Minderheitenschutz. Auch die Stärkung und Weiterentwicklung des Minderheitenschutzes sehe ich als eine zentrale Aufgabe für mich als Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.

Wenn heute z.B. Angehörige der Roma-Gemeinschaft öffentlich angegriffen oder junge Sorben von radikalen Vertretern der rechten Szene verprügelt werden, dann ist das eine höchst bedenkliche Entwicklung. Hier sind wir alle gefragt, solchen Exzessen gemeinsam entgegenzutreten. Dabei ist Aufklärung der Mehrheitsbevölkerung oberstes Gebot. Ich setze mich deshalb dafür ein, dass in unseren Minderheiten – sowohl in der Sprachenpflege als auch durch öffentliche Akzeptanz – ein Mehrwert für unsere Gesellschaft gesehen wird.

Die deutschen Minderheiten in Europa sowie in den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion sind die geborenen Brückenbauer zwischen ihren Heimatländern und der Bundesrepublik Deutschland. Brückenbauer sind ebenso die – als Folge des Zweiten Weltkrieges – aus ihrer angestammten Heimat vertriebenen Deutschen. Die Herstellung und die Stärkung von Kontakten zur Zusammenarbeit zwischen den deutschen Heimatvertriebenen einerseits und den in der Heimat verbliebenen Deutschen andererseits habe ich mir zu einem Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten gemacht.“

Zum Tä­tig­keits­be­richt von Bun­des­be­auf­trag­ten Koschyk 2014 gelangen Sie hier.

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