Für Deutschland
Vorstellung des Kommentars zum Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten
20. Mai 2015
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In der Vertretung des Freistaates Sachsen in Berlin wird heute der Kommentar zum Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vorgestellt. Anwesend ist auch der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB. In seinem Grußwort begrüßte Koschyk ausdrücklich, die vorliegende Kommentierung, die von Herausgebern und Autoren aus den vier Gebieten, in denen Deutsch Amtssprache bzw. Staatssprache ist, verfasst wurde.

150520 Rahmenübereinkommen B

Pastor Jon Hardon Hansen (Vorsitzender Sydslesvigsk Forening), Romani Rose (Vorsitzender Zentralrat deutscher Sinti und Roma), Karl-Peter Schramm (Vorsitzender des Minderheitenrats), Prof. Dr. Thomas Steensen (Nordfriisk Instituut), Staatssekretär Erhard Weimann (Freistaat Sachsen), Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk MdB, Doris Angst (Herausgeberin für den die Schweiz betreffenden Teil), Dr. Detlef Rein (Herausgeber), Anna Fontaine (Wiss. Mitarbeiterin Lehrstuhl Prof. Hofmann), Prof. Dr. Rainer Hofmann (Herausgeber), David Štatnik (Vorsitzender Domowina)

Der Kommentar soll sowohl Angehörigen nationaler Minderheiten, als auch dem Gesetzgeber, der Verwaltung, der Justiz, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft als praktischer Leitfaden dienen und mehr Rechtssicherheit in Bezug auf minderheitenrechtliche Fragen herstellen. Insbesondere den Vertretern der Kommunen, die mit der Umsetzung bestimmter Vorgabe des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten befasst sind, wird hierdurch eine detaillierte Interpretation des Inhalts der einzelnen Artikel des Rahmenübereinkommens ermöglicht und der Bekanntheitsgrad des Abkommens in den Kommunen insgesamt gesteigert.

Koschyk erklärte, dass es ihn sehr freue, dass nach dem Kommentar zur Sprachencharta nunmehr auch ein entsprechendes Werk zu dem für den Minderheitenschutz grundlegenden Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten entstanden sei.

Zum Grußwort von Bundesbeauftragten Koschyk gelangen Sie hier.

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