Für Deutschland
Weiterhin leichter Anstieg der Spätaussiedlerzuzüge – Allerdings deutlicher Rückgang der Anträge / Koschyk: Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes 2013 war die richtige Entscheidung
16. Oktober 2015
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Bundesinnenminister de Maizière und Bundesbeauftragter Koschyk im Dialog mit Präsident Verenkotte und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesverwaltungsamt sowie gerade angekommenen Aussiedlerinnen und Aussiedlern aus der Ukraine, Kasachstan und der Russischen Föderation

In den ersten neun Monaten des Jahres 2015 sind insgesamt 4.129 Zuzüge von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern registriert worden, das sind 138 Zuzüge mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Deutlich zurückgegangen ist die Zahl der entsprechenden Anträge, die i.d.R. vor einer Ausreise gestellt und bewilligt werden müssen. Ihre Zahl beträgt für die Monate Januar bis einschließlich September 2015 14.655, das sind 7.709 weniger als in den ersten neun Monaten des Vorjahres.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, sieht sich durch diese Entwicklung darin bestätigt, dass die Entscheidung des Deutschen Bundestages im Herbst 2013 zur Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes richtig war. Viele familiäre Härten konnten seitdem durch den Nachzug in den Herkunftsländern verbliebener Verwandter beseitigt werden. Koschyk konnte sich Ende August 2015 gemeinsam mit Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière beim Besuch im Grenzdurchgangslager Friedland davon überzeugen, dass auch angesichts der Rekordzahlen von Asylbewerbern und Flüchtlingen die Aufnahme der zuziehenden Spätaussiedler im Ganzen zügig von statten geht. Das Bundesverwaltungsamt hatte zuletzt in seinem Jahresbericht 2014 festgestellt, dass die zuziehenden Spätaussiedler über eine im Vergleich zur Gesamtbevölkerung sehr günstige Altersstruktur verfügen und meistens auch beruflich gut qualifiziert sind.

Zum Jahresbericht 2014 gelangen Sie hier

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