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22. Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen
24. Mai 2017
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Am 23. und 24. Mai 2016 fand in Bayreuth die 22. Deutsch-Russische Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen statt. Den Vorsitz teilten sich der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Herr Hartmut Koschyk, MdB, und der Leiter der Föderalen Agentur für Nationalitätenangelegenheiten, Herr Igor Barinow.

Im Rahmen der Sitzung wurden die aktuellen Fördersummen für die Russlanddeutschen erörtert und beschlossen. Aus dem Haushalt der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2016 rund 9,4 Mio. Euro zugunsten der in der Russischen Föderation lebenden Russlanddeutschen zur Verfügung gestellt. Für 2017 sind von deutscher Seite rund 9,5 Mio. Euro vorgesehen. Die russische Seite hat im Jahr 2016 147,5 Mio. Rubel bereitgestellt und für das Jahr 2017 rund 150 Mio. Euro für Unterstützungsleistungen eingeplant.

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Die Regierungskommission erörterte weitere aktuelle Fragen der Förderung der deutschen Minderheit. So begrüßten beide Seiten die im April erfolgte Gründung der neuen Assoziation „Kultur- und Geschäftszentrum der Russlanddeutschen in Kaliningrad“ durch die Selbstorganisation als wichtigen ersten Schritt hin zu einer nachhaltigen ethnokulturellen Arbeit der dortigen Angehörigen der deutschen Minderheit. Bundesbeauftragter Koschyk bedankte sich für die Bereitschaft der russischen Seite, Wünsche der deutschen Partner zu berücksichtigen, und wiederholte das Interesse an einer Weiternutzung der bisherigen Immobilie des Deutsch-Russischen Hauses Kaliningrad. Beide Seiten begrüßten zudem den Fortgang der letztes Jahr wiederaufgenommenen Arbeit an einem neuen Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der russischen Regierung zur Förderung der Russlanddeutschen in der Russischen Föderation.

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Bundesbeauftragter Koschyk erinnerte an seine im Rahmen der letzten Regierungskommission geäußerte Sorge, dass der Einsatz deutscher Haushaltsmittel für Förderprojekte in der Russischen Föderation möglicherweise als Tätigkeit ausländischer Agenten qualifiziert werden könnte und unterstrich den apolitischen Charakter des deutschen Förderprogrammes. Er unterstrich des Weiteren den Stellenwert, den die Anerkennung der deutschen Fördermittel als technische oder humanitäre Hilfe wegen der damit verbundenen Steuerbefreiung, und zeigte sich zuversichtlich, dass die Anerkennung zeitnah erfolgen werde.

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Bundesbeauftragter Koschyk und Minister Barinow zeigten sich hoch erfreut, dass zeitgleich zur Regierungskommissionssitzung das II. Kultur- und Geschäftsforum der Russlanddeutschen erfolgreich stattgefunden hat, und lobten die Vielfalt des Programmes, das von 500 Jahren Reformation über deutsch-russische Wirtschaftsbeziehungen bis hin zu sozialem Engagement von Unternehmen reicht.

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Abschließend betonte Bundesbeauftragter Koschyk, dass die Bundesregierung der historisch bedingten besonderen Verantwortung Deutschlands für die Russlanddeutschen in ihren Herkunftsgebieten auch künftig gerecht und diese im Rahmen des finanziell Möglichen weiterhin unterstützen werde. Er würdigte die hier seit mehr als 20 Jahren bestehende enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der russischen Regierung, auch wenn nicht immer Übereinstimmung in allen Fragen erzielt werden konnte und die gesamtpolitische Situation Verhandlungen mitunter erschwere. Beide Seiten versicherten, ihre Zusammenarbeit auch künftig im Interesse der gemeinsamen Verantwortung für die Russlanddeutschen fortsetzen zu wollen.

Zum Kommuniqué der 22. Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen in deutscher Sprache gelangen Sie hier.

Zum Kommuniqué der 22. Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen in russischer Sprache gelangen Sie hier.

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