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Bund entlastet Länder und Kommunen in einer nie da gewesenen Größenordnung
16. September 2016
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Die Bundesregierung hat in dieser Woche auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ein umfangreiches Entlastungspaket für Länder und Kommunen in Höhe von rund 20 Milliarden Euro in den Jahren 2016 bis 2020 auf den Weg gebracht.

Mit dem Gesetzentwurf zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen setzt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble damit rasch die die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern vom Juni und Juli dieses Jahres um. Die Kommunen erhalten damit zum einen Planungssicherheit bei der Finanzierung der flüchtlingsbedingten Mehrausgaben. Wichtig ist, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel tatsächlich so an die Kommunen weitergeleitet werden, dass diese ihre Aufgabe zur Integration von Flüchtlingen auskömmlich finanzieren können.

Zum anderen regelt der Gesetzentwurf die ab dem Jahr 2018 vorgesehene Kommunalentlastung in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich. Auch hier haben die Kommunen mit dem Beschluss der unionsgeführten Bundesregierung eine verlässliche Grundlage für die weiteren Planungen. Die Länder stehen jetzt in der Pflicht, ihre am 16. Juni 2016 gegenüber der Bundesregierung gegebene Zusage einzuhalten. Auch die über die Landeshaushalte verteilte eine Milliarde Euro muss ungekürzt und zusätzlich an die Kommunen weitergeleitet werden, sofern dieser bislang im Gesetzentwurf vorgesehene Verteilungsweg im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren bestehen bleibt.

Das Gesetz macht erneut deutlich, dass der Bund seiner gesamtstaatlichen Verantwortung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik gerecht wird.

Der Bund übernimmt in den Jahren 2016 bis 2018 vollständig die Kosten der Unterkunft für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte. Weiter wird die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro jährlich ab 2018 umgesetzt.

Die Länder erhalten 2016 bis 2018 als Integrationspauschale jährlich zwei Milliarden Euro. Weiter erhalten die Länder in 2017 und 2018 jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau. In den beiden Jahren stehen damit allein an Bundesmitteln jeweils gut 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. CDU und CSU erwarten, dass die Länder diese Mittel vereinbarungsgemäß für den sozialen Wohnungsbau verwenden und zusätzlich eigene Landesmittel bereitstellen zur Erfüllung ihrer ureigenen Aufgabe.

Insgesamt entlastet der Bund Länder und Kommunen in einer nie dagewesenen Größenordnung. Das Entlastungsvolumen allein in dieser Wahlperiode beträgt rund 90 Milliarden Euro. Die Unterstützung greift vor allem bei sozialen Leistungen, im Familien- und Bildungsbereich und bei den Asyl- und Flüchtlingskosten. Damit stärkt der Bund die Investitionsfähigkeit von Ländern und Kommunen. Dieses Entlastungsvolumen schafft auch die Voraussetzung dafür, dass Länder und Kommunen die Steuerentlastungspläne der Union unterstützen können.

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