Der Deutsche Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche das Familienleistungs-Paket beschlossen. Demnach steigen der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag an. Neben den höheren Steuerfreibeträgen für Erwachsene und Kinder werden zudem die Einkommensteuer-Tarife angepasst, was auch in unserer Region den Steuerzahler entlastet.
Insgesamt enthält das Gesetzespaket Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger von mehr als fünf Milliarden Euro. Den finanziellen Spielraum hierzu hat sich die unionsgeführte Bundesregierung durch die solide Haushaltspolitik der vergangenen Jahre erarbeitet.
Mit dem beschlossenen Gesetz sagt die Bundesregierung der kalten Progression den Kampf an und setzt damit eine der zentralen Forderungen der CSU um. Unter dem Begriff „Kalte Progression“ versteht man, dass Arbeitnehmer trotz Lohnerhöhungen weniger im Portemonnaie haben können. Nämlich dann, wenn sie durch die Lohnerhöhung in einen höheren Steuersatz rutschen. Dieser neue höhere Steuersatz frisst dann die eigentliche Lohnerhöhung auf. Dem Arbeitnehmer wird somit trotz eines höheren Bruttogehalts weniger Geld ausgezahlt, als vor der Lohnerhöhung.
Zum 1. Januar 2016 soll der Einkommenssteuertarif um 1,48 Prozent „nach rechts“ verschoben werden. Das heißt konkret: Bürgerinnen und Bürger werden ab 2016 jährlich um 1,5 Milliarden Euro entlastet. So werden auch „heimliche Steuererhöhungen“ im Zuge der Kalten Progression eingedämmt.
Der Grundfreibetrag für Erwachsene steigt in zwei Schritten von 8.354 auf 8.652 Euro. Durch diese Anpassung greifen steigende Steuersätze des progressiven Einkommenssteuertarifs erst bei etwas höherem Einkommen. Damit bleibt auch in unserer Region den Erwerbstätigen mehr Netto vom Brutto.
Der Abbau der Kalten Progression ist möglich, weil die geschätzten Steuereinnahmen den nötigen Spielraum bieten. Nach aktuellen Prognosen rechnet der Bund in diesem Jahr mit Steuereinnahmen von 280,3 Milliarden Euro. Das sind exakt 6,3 Milliarden Euro mehr als bei der Steuerschätzung im November. Bis 2019 summieren sich die zusätzlichen Einnahmen auf mehr als 38 Milliarden Euro. Grund dafür ist die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.
Der haushaltspolitische Konsolidierungskurs der letzten Jahre hat sich ausgezahlt. Wir können die erarbeiteten Spielräume nun nutzen, um Bürgerinnen und Bürger – und hier insbesondere Familien – um mehr als 5 Milliarden. Euro zu entlasten. All dies ist möglich, ohne an anderer Stelle die Steuern zu erhöhen oder neue Schulden zu machen. Wer nach einem Markenzeichen der Union sucht, wird es hier finden.
Von dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags werden auch in unserer Region die Familien profitieren. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr von 8.354 Euro auf 8.472 Euro. 2016 wird er auf 8.652 Euro angehoben. Ebenso der Kinderfreibetrag: Er wird 2015 um 144 Euro auf 4.512 Euro und 2016 auf 4.608 Euro erhöht.
Auch das monatlich gezahlte Kindergeld soll rückwirkend ab Januar um 4 Euro und ab 2016 um weitere 2 Euro je Kind erhöht werden. Außerdem wird im kommenden Jahr der Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 Euro auf 160 Euro angehoben. Mit dem Gesetz stellt die unionsgeführte Bundesregierung die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sicher.
Rückwirkend ab 2015 soll zudem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf dann 1.908 Euro steigen. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um je 240 Euro.
Mit einer kräftigen Erhöhung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrages um nahezu 50 Prozent auf 1.908 Euro erkennt die unionsgeführte Bundesregierung auch in unserer Region die immensen Leistungen der Alleinerziehenden an und sorgt dafür, dass sich diese Leistungen in einer finanziellen Erleichterung niederschlagen.
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